Info zur laufenden Aktion

Newsletter Aktion "Post AG/Daten"

vor 3 Jahre 9 Monate

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion "Post AG/Daten"!

Betreffauf den ersten Blick ungünstige Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck, wir bleiben aber dran!
BetrifftAlle Teilnehmer

 

Wie Sie wissen, hat COBIN claims ein Musterverfahren gegen die Post AG mitfinanziert. Während dieses Verfahren noch läuft, ist in Westösterreich ein Verfahren bis zum Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck gelangt, das nun eine - auf den ersten Blick - für unseren Rechtsstandpunkt ungünstige Leit-Entscheidung gefällt hat. Demnach besteht per se kein Anspruch auf Schadenersatz aufgrund der Datenschutz-Verstöße, es sei denn, der Betroffene weist eine besondere Beeinträchtigung durch den Verstoß nach (in unserem Fall geht es zB. um einen politisch aktiven Mann, der der falschen Partei – ausgerechnet noch des exakten politischen Gegners – zugeordnet wurde).

Aufgrund der Entscheidung des OLG Innsbruck ergeben sich nun für die Aktion folgende Konsequenzen:

  • Es ist noch nicht Hopfen und Malz sozusagen verloren. Auffallend an der Entscheidung aus Innsbruck ist, dass der Kläger de facto keine Argumente vorgebracht hat, warum er von dem Eingriff auf sein Recht auf Datenschutz für ihn nachteilig war. Die mitarbeitenden Rechtsanwälte Mag. Severin Hammer und Mag. Robert Haupt erwarten, dass weitere Verfahren, in denen die Betroffenheit der Kläger detaillierter dargestellt wird, zu anderen Ergebnissen und somit auch zu günstigeren Entscheidungen für Betroffene führen.
  • Das bedeutet, dass jetzt klar ist, dass jeder einzelne Betroffene die persönliche Beeinträchtigung durch den Eingriff nachweisen muss. Sich bloß geärgert zu haben, reicht also nicht aus. Zusätzlich muss der Betroffene zB nachweisen, dass ihn die Datensammlung konkret gefährden könnte, ihn überdurchschnittlich belastet usw. Welche Kriterien hier genau anzulegen sind, wird erst die künftige Rechtsprechung ergeben.
  • Gegenstand gerichtlicher Klärung bzw. von Beschwerden bei der Datenschutzbehörde ist derzeit aber auch die „Spur der Daten“ bzw. „wie/ob die Daten seitens der Post AG (angeblich) gelöscht wurden“.
  • Wir werden uns auch weiterhin um die Finanzierung einer Sammelklage bemühen, aber zunächst noch das Ergebnis unserer „Musterklagen“ abwarten. Der Anspruch, der dann in den zukünftigen Klagen für Sie geltend gemacht werden soll, bezieht sich auf Unterlassung, Löschung der Daten und aber auch ideellen Schadenersatz. Voraussetzung gemäß der jüngsten OLG-Entscheidung: Eine persönliche Beeinträchtigung.

Anhang: Entscheidende Passage aus dem Beschluss des OLG Innsbruck

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Wir beantworten etwaige Rückfragen per E-Mail gerne, weißen aber darauf hin, dass wir derzeit zum Ob, Wann oder den Konditionen einer zu organisierenden Prozessfinanzierung oder dem Ausgang bzw. Dauer unseres Musterverfahren keine Angaben machen können. Bitte beachten Sie, dass der Verein COBIN claims bisher ehrenamtlich und kostenfrei für Sie tätig war. 

Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann