Verbandsklagen

In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt es Verbraucherorganisationen. Diese Verbände können – aufgrund der EU-Richtlinie über Unterlassungsklagen – sogenannte Verbandsklagen führen.

Unabhängig von konkreten Anlassfällen kann ein solcher Verband ein Unternehmen auf Unterlassung

  • der Verwendung unfairer Klauseln in Verbraucherverträgen,
  • von Verstößen gegen EU-Verbraucherschutzrecht,
  • von unlauterer (irreführender oder aggressiver) Werbung

klagen.

Wenn eine solche Klage erfolgreich ist, dann ist das für die betroffenen Kunden bzw künftige Kunden von Vorteil, ohne dass diese selbst hätten Prozess führen müssen.

Rechtspolitik

In Österreich sind nach dem Konsumentenschutzgesetz folgende Organisationen zu Verbandsklagen berechtigt:

  • Arbeiterkammer
  • Gewerkschaft
  • Wirtschaftskammer
  • Landwirtschaftskammer
  • Seniorenrat
  • VKI

Man erkennt den Geist der Regelung aus 1979: Man führt das Instrument ein, beschränkt es aber auf Verbände, die solche Klagen nie führen werden. Doch insoweit gefehlt: Die AK und der VKI führen sehr viele Verbandsklagen und konnten viele breitenwirksame Erfolge erzielen.

COBIN claims wird sich bemühen, ebenfalls in die Liste der zu Verbandsklagen berechtigten Verbände aufgenommen zu werden. Ein weiteres Ziel ist, dass auch Anleger allgemein und Kleinunternehmer in den Genuss ähnlicher juristischer Werkzeuge zur Klärung wichtiger Rechtsfragen kommen.