Sammelaktion „Tesla/Reichweite“

Video zur Aktion

Info-Video zur Aktion

Medienberichte (siehe unten) haben Fragen zur Richtigkeit von Reichweite-Angaben von Tesla-Fahrzeugen aufgeworfen. Der gemeinnützige Verein COBIN claims – der bereits im Fall VW-Dieselskandal und andere Massenschadenfällen für rund 10.000 Betroffene aktiv wurde – startet daher eine Aktion für Kundinnen und Kunden des US-Autokonzerns. Ziel ist – sollten sich die Vorhalte als richtig erweisen – juristische Aktionen für Betroffene auf den Weg zu bringen. Hier reicht die Bandbreite von der Organisation vergünstigter anwaltlicher Betreuung Betroffener bis hin zur Initiierung von/der organisierten Teilnahme an Sammelklage-Aktionen.

Betroffene können sich gratis registrieren. Sollten juristische Aktionen später folgen, wird eine zur Kostenersparnis und Effizienzsteigerung der Anspruchsdurchsetzung IT- bzw. Web-gestützte Falldatenerfassung (zB für spätere Klagen) nötig. Diese steht Vereinsmitgliedern zur Verfügung.

Hinweis: Sollten Sie keinen Tesla fahren, sondern ein anderes E-Auto, können Sie sich vorab auch registrieren (bitte nur um Angabe der Marke/Type des KFZ).
 

Ablauf:

  1. Feld-Datenerhebung.

    • Bitte registrieren Sie sich unten.
    • Nach Ihrer Registrierung machen Sie bitte folgendes:
    1. Laden Sie Ihren Wagen voll auf und machen Sie zB mit dem Handy ein Foto der Reichweiten-Angabe.
    2. Fahren Sie eine gewisse Strecken und machen Sie weitere Aufzeichnungen/Fotos zur Reichweitenangabe.
    3. Notieren Sie Beladung (Wagen schwer beladen/leer), Bereifung (Sommer/Winter), Außentemperatur-Bereich, Fahrstrecke (ebene Straßen, Bergstraßen…) und Durchschnittsgeschwindigkeit und
    4. senden Sie uns bitte diese Daten ausschließlich durch Eintrag in dieses Online-Formular: ONLINE-FORMULAR für Datenerhebung.
    5. Der Verein COBIN claims sammelt die eingehenden Datensätze und unterzieht dieser einer Prüfung.
       
  2. Parallel dazu können erste Muster-Verfahren mit rechtsschutzversicherten Betroffenen angestoßen werden, damit vor allem erste Sachverständigen-Verfahren auf den Weg gebracht werden können.
  3. Sollten die Pilot-Verfahren und/oder die Felddatenerhebungen aufzeigen, dass es sich tatsächlich um „geschönte“ Reichweiten-Angaben handelt und letztlich Rechtsansprüche Betroffener ableitbar sind, plant der Verein weitere rechtliche Schritte anzustoßen – hier reicht je nach den weiteren Entwicklungen des Falls die Bandbreite von
    * vergünstigen Möglichkeiten von anwaltlicher Rechtsberatung oder
    * dbzgl. Individual-Vertretung bis hin zu
    * Sammelklage-Aktionen im In- oder Ausland.

Mit welchen Kosten dies verbunden ist, wird bekannt gegeben, sobald sich zeigt, wie sich der Fall weiter entwickelt.

Kosten: Die bloße Grund-Registrierung unten ist stets kostenfrei und verpflichtet zu keinen weiteren etwaigen Schritten Ihrerseits. Beiträge werden erst eingehoben, wenn konkrete weitere Schritte umzusetzen sind und dafür weiterführende Arbeiten/Auslagen wie zB ein Datenraum für Betroffene zum einfachen/vergünstigten „Check-In“ von Ansprüchen etwa bei Anwälten nötig wird. Es gibt keine Vorab-Bindungen. Sie können immer entscheiden, ob Sie es bei einer Grund-Registrierung belassen oder ob Sie für sich konkrete weitere Maßnahmen, die der Verein für Betroffene initiiert, beziehen wollen.  Ein etwaiger Mitglieds-/Kostenbeitrag wird noch bekannt gegeben („Größenordnung“ in früheren Fällen: Wienwert einmalig 12 €, Post AG-Datenfall: einmalig 24 €).

Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation ausschließlich per Newsletter/E-Mail erfolgt. Setzen Sie bitte info@cobinclaims.at auf die Liste sicherer Absender! Der Verein übernimmt keine Verantwortung für nachteilige Folgen (zB versäumte Fristen), falls unsere Mails nicht von Ihnen empfangen werden.

Bitte von Anrufen abzusehen und Rückfragen ausschließlich an obige Mail-Adresse an den Verein zu richten. Wir rufen auch gerne zurück!

Der Verein betont, dass man CO2-freundliche Technologien zum Klimaschutz begrüßt und dem von manchen geführten „Feldzug“ gegen E-Autos nichts abgewinnen kann – aber: Klar muss aber auch sein, dass es sich bei jedem Auto immer um ein in der Wirtschaft verkauftes Produkt handelt, das den Spezifikationen und erzeugten Erwartungen entsprechen muss!

Presse-Aussendung zum Aktionsstart: LINK

 

 

 

 

Hinweis: COBIN claims ist ein aus der Mitte der Zivilgesellschaft gegründeter, gemeinnütziger Verein, der sich bei Massenschadenfällen einem Zugang Betroffener zum Recht widmet. Zweck des Vereins ist es, bei Massenschadenfällen für Vereinsmitglieder einen vergünstigten, möglichst unbürokratischen Zugang zum Recht zu eröffnen. Das kann durch die Organisation von „Sammelklage-Aktionen“ oder auch das Aushandeln von vergünstigen/maßgeschneiderten juristischen Leistungen bei Anwälten erfolgen. COBIN claims ist keine Firma. Der Verein vereinnahmt keine Gewinne und erhält keine Erfolgs-abhängige Zuwendungen udgl.     

 

Medien-Links:

Elektroautos: Tesla soll Kundenbeschwerden zur Reichweite ignoriert haben (handelsblatt.com)

https://www.derstandard.at/story/3000000180831/teslas-sollen-auf-musks-wunsch-hin-falsche-reichweitenangaben-liefern