Hilfe für Inhaber von Problem-Krediten wie Franken-Kredite oder variabel verzinster Kredite

Info-Video zur Aktion
Youtube-Info-Video mit Erklärungen zur Aktion

 

 

Zusammenfassung:  COBIN claims ist ein gemeinnütziger Verein (keine Firma), der bereits 10.000 Österreicherinnen und Österreichern in Massenschadenfällen einen günstigen, verständlichen und transparenten Zugang zum Recht ermöglicht hat. Im Fall Problem-Kredite haben sich bereits mehr als 1200 Betroffene beim Verein registriert, vor allem Betroffene von Franken-Krediten. Der Verein hat für seine Mitglieder im Fall Problem-Kredite folgendes realisiert:

  • Systematische Erfassung der Daten zum Fall über den Vereinsmitgliedern zugänglichen IT-Datenraum, um anwaltliche Kosten zu sparen.
  • Vergünstigte anwaltliche Fall-Prüfung und Einleitung weiterer Schritte in einem Modul-System nach Kostenvoranschlag und „Go!“ des Kreditnehmers bzw. der Kreditnehmerin.
  • Ausloten von Muster- bzw. Sammel-Klagen nach Maßgabe neuer Fälle.
  • Weiters ist der Verein massiv in der Medienarbeit tätig, um Ihnen als Geschädigte bzw. Geschädigter in der Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen und um auf Entscheidungsträger in Politik und (Bank-)Wirtschaft einzuwirken.
  • Darüber hinaus hat der Verein "Grundlagenforschung" betrieben und in Form eines Buchs erstmals in Österreich eine Gesamt-Darstellung des Problems (mit durchaus bemerkenswerten Feststellungen) realisiert. Vereinsmitglieder erhalten dieses Werk mit begleitenden Video-Buchbesprechungen.  

Die "Grundlagenforschung" im Bereich der Franken-Kredite hat zu weitereichenden Erkenntnissen geführt und bestimmt die weitere Vereinsarbeit. Die Franken-"Kredite" stellen sich nunmehr als sittenwidrige und wucherische "Derivate", also bloße Finanz-Wetten der Banken, dar. Die Verträge hatten offensichtlich niemals nur einen einzigen Franken "in echt" zum Hintergrund. Kundinnen und Kunden wurden bewusst in einem Währungsmarkt mit ihren Verträgen positioniert, in denen Sie den langjährigen, bis heute andauernden Trend gegen sich hatten. Die bloß am Papier festgehaltene Rückzahlungsverpflichtung auf Basis des Kurses EURCHF führte zu enormen Verlusten der Kunden, die im Umkehrschluss aber Über-Gewinne der Banken darstellen. Die Deckungslücken dieser von vorne herein falsch modellierten und genau deswegen von der FMA ab 2008/09 de facto für Privat verbotene Derivate namens "Franken-Kredit" sind derzeit enorm. Es ist davon auszugehen, dass in etwa jeder zweite Betroffene zur Endfälligkeit sein Lebens-Aufbauwerk verliert, da er die finanzierte Immobilie verkaufen muss, da aufgrund des fortschreitenden Lebensalters Anschlussfinanzierungen in der Höhe des halben oder ganzen einstigen Kredit-Betrages ausscheiden. Dies zeitigt weiters enorme systemische Gefahren für den Finanz- und Immobilie-Markt, die sich in den Jahren 2024 bis zum "Peak" 2031 massiv verschärfen werden. Mehr erfahren Vereinsmitglieder, denen dieses Buch als PDF-Download der einzelnen Kapiteln mit begleitenden Videos zur Verfügung gestellt werden. 

Mit Ihrer Mitgliedschaft treten Sie in die Gruppe der Kredit-Geschädigten ein. Gemeinsam sind wir stark, um für die Anliegen Betroffener etwas zu erreichen! Es gibt dabei aber keine weiteren Bindungen/Verpflichtungen an den/gegenüber dem Verein.
Nutzen Sie die Links unten - auf Ihre Mail erhalten Sie danach die Zugangsdaten zum Datenraum ebenfalls per Mail zugeschickt.

 

[Vereinsbeitritt als Fördermitglied – € 48  für das laufende Jahr]

[Vereinsbeitritt als Teilnehmer-Mitglied – einmalig € 24]

[LOGIN für Teilnehmer- und Förder-Mitglieder] 
 

Kontoverbindung des Vereins: IBAN: AT07 1420 0200 1097 0998    BIC/SWIFT: BAWAATWW


Weitere Informationen:
- Presseaussendung zur obigen Aktion: LINK
- Presseaussendung des Vereins - Forderung nach einem "Kredit-Deckel" für Betroffene: https://www.cobinclaims.at/aktuelles/presseaussendung-2  

- Bericht (Autor: RA Dr. Wolfgang Haslinger) zur OGH-Entscheidung bzgl. unzulässiger Klauseln in Kreditverträgen: LINK

- Bericht in der "Kronen Zeitung", 27.9.2023

- Bericht "Der Standard"
         https://www.derstandard.at/story/3000000191026/schuldenfalle-frankenkredite-zurueckzahlen-bis-sankt-nimmerlein 

- Berichte "Die Presse": 
         https://www.cobinclaims.at/aktuelles/medienbericht-0
         https://www.cobinclaims.at/aktuelles/medienbericht

 

Alle weiteren, ausführlichen Informationen sehen Sie unten:

 


 

Allgemeines: COBIN claims ist ein aus der Mitte der Zivilgesellschaft gegründeter, gemeinnütziger Verein, der sich bei Massenschaden-Fällen einem Zugang Betroffener zum Recht widmet. Zweck des Vereins ist es, bei Massenschadenfällen für Vereinsmitglieder einen vergünstigten, möglichst unbürokratischen Zugang zum Recht zu eröffnen. Das kann durch die Organisation von „Sammelklage-Aktionen“ oder auch das – wie in dieser Aktion – Aushandeln von maßgeschneiderten juristischen Leistungen bei Anwälten bzw. Musterklagen erfolgen. COBIN claims ist keine Firma. Der Verein vereinnahmt keine Gewinne und erhält keine erfolgsabhängige Zuwendungen udgl.

Nach wie vor haften in Österreich etliche Milliarden Euro privater Kreditnehmer an Obligo aus Franken-Fremdwährungskrediten aus. Im Laufe der letzten Jahre entwickelte sich zu dieser Frage auch die Rechtsprechung. Der Verein – allen voran der Vorsitzende des Beirates Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger – widmet sich bereits seit 2017 dieser Problematik, um Betroffenen Hilfe anzubieten. Dr. Wolfgang Haslinger hat dabei besonders im Bereich des Kredit-Rechts spezialisierte Kenntnisse erworben.

Neu ist eine über den Sommer ergangene Entscheidung des EuGH zu Franken-Krediten (Link), die im Kontrast zu einer zuletzt wieder eher strengeren Spruchpraxis des heimischen OGH steht. Dazu RA Dr. Wolfgang Haslinger: „Viele der Fremdwährungsdarlehen wurden unter standardisierten Vertragsbedingungen der Banken (AGB) vereinbart“, sagt Anwalt Wolfgang Haslinger: Als der Euro gegenüber dem Franken abwertete, gerieten viele bei der Kredit-Rückzahlung in Schwierigkeiten und gingen zu Gericht, da ihre Verträge oft intransparente oder rechtsmissbräuchliche Klauseln enthielten. „Sobald die Verträge – der Judikatur des EuGH folgend – für nichtig erklärt werden, müssen Gerichte entscheiden, was die ehemaligen Vertragsparteien einander an Rückerstattung schulden. Im Prinzip versuchen die Gerichte, Bank und Kunde so zu stellen, als hätte der Vertrag nie existiert. Bei einem Frankenkredit ist dies keine leichte Aufgabe: Es ist nicht klar, welche Beträge zu welchem Wechselkurs fällig sind. Weiters ist unklar, welche zusätzlichen Zahlungen beide Seiten geltend machen können, wie etwa entgangene Investitionsmöglichkeiten oder Zinsen. Da sich die Nichtigkeit der Kreditverträge aus der EU-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ergibt, entschied nun der EuGH konkret über die Rückerstattungsansprüche: Er urteilte, dass die Banken nur berechtigt sind, die an Verbraucher.innen gezahlten Beträge zurückzufordern. Für das faktisch verliehene Geld dürfen die Banken aber keine Zinsen erhalten. Der EuGH legt die Richtlinie also so aus, dass Banken ,bestraft‘ werden, die missbräuchliche Vertragsklauseln verwenden.“ Erwartet bzw. erhofft wird daher, dass sich der OGH früher oder später auch der günstigeren EuGH-Linie wieder anschließt, wenngleich auch zu erwähnen ist, das zB. verglichene Fälle nicht zum OGH gelangen, um dort eine "günstige" Rechtsprechung zu zeitigen.  

Zur schwelenden Problematik der CHF-Kredite kommt nun ein weiteres Problem: die variabel verzinsten Kredite, die sprunghaft teurer wurden. Der Verein hat auch hier ein Beratungs-Paket vereinbart. Dieses richtet sich (ausschließlich) an Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer, die:
a) rechtzeitig vor dem oder mit dem ersten Ansteigen der Zinsen bei Ihrer Bank waren,
b) eine Umschuldung auf einen Fixzins-Kredit erwogen oder sogar gewollt und auch in der Bank diskutiert haben und    
c) einzig durch eine fehlerhafte Beratung von Bank-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern nicht von einem variabel in einen fix verzinsten Kredit 2021/22 gewechselt haben.

Der Verein hat daher gemeinsam mit Dr. Haslinger folgendes Maßnahmen-Paket für die beiden Gruppen an Betroffenen (CHF-Kredite, variabel verzinste Kredite) vereinbart. Dieses Paket setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die Betroffenen einen individuell maßgeschneiderten Zugang zum Recht ermöglichen sollen:

 

Zur Veranschaulichung mit dem Verein akkordierter anwaltlicher Tätigkeiten hier eine Darstellung anhand eines "Modul-Systems"

CHF-Kredite:

  • Basis-Modul 1: Prüfung des Kredits auf rechtswidrige Klauseln & Rückabwicklung mit dem Ziel, den Kreditvertrag als solches anzugreifen (= Herstellung eines Zustands, als ob ein Euro-Kredit eingegangen wäre – ohne Wechselkurs- und/oder Tilgungsträger-Verluste). Umfassende rechtliche Beurteilung der Gesamtsituation inkl. vor- und nach Kreditabschluss, Kreditgestion & Handlungsoptionen zur Minimierung des Schadens.
  • Spezial-Modul 2: Prüfung einer etwaigen Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühr – diese kann je nach Kredithöhe einen vier- oder fünfstelligen Euro-Betrag ausmachen (auch möglich bei allen anderen Krediten, auch wenn diese bereits abbezahlt wurden).
  • Spezial-Modul 3: Prüfung Tilgungsträger/Lebensversicherungen, insbesondere hinsichtlich Geeignetheit, unzulässiger Kostenverrechnungs-Klauseln bzw. (fehlerhaften) Rücktrittsbelehrungen, Prüfung der Kostentransparenz bzw. Abschlusskosten bei Lebensversicherungen.
  • Aufbau-Modul 4 (Ergänzung zu den Modulen 1-3): Aufforderungsschreiben an die Bank inkl. Vergleichsversuch /oder Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegen die Bank.
  • Spezial-Modul 5: rechtliche Unterstützung im Fall einer etwaigen Konvertierung bzw. Umschuldung des Kredits auf andere Banken/Finanzier bzw. Einbeziehung einer Umschuldung in einen etwaigen Vergleich mit der Bank – auf Wunsch kann zusätzlich ein unabhängiger und objektiver Finanzexperte beigezogen werden; die Konvertierung bzw. Umschuldung liegt dabei aber weiterhin in der Verantwortung der Kreditnehmerin bzw. des Kreditnehmers.
  • Spezial-Modul 6: Beratung bzgl. zuletzt mancherorts angebotener „Wunder-Tilgungsträger“, die mit angeblich hohen Renditen die Deckungslücke schließen solle(t)n.

Zu variabel verzinsten Krediten:

  • Basis-Modul 7: Rechtsberatung aufgrund der Fehlauskunft in der Bank („Zinsen steigen nicht“) im Hinblick auf eine rückwirkende Konvertierung in einen (günstigeren) Fixzins-Kredit nebst Rückerlangung der bisher im Vergleich dazu zu viel bezahlten Zinsen. Betrifft nur für variabel verzinste übliche Euro-Kredite.

Zu Krediten allgemein:

  • Basis-Modul 8: Rechtsberatung zu sonstigen mit der Finanzierung bzw Kredit zusammenhängenden Themen (Vorzeitige Kreditabdeckung, Zinsberechnung, Zulässigkeit der Verrechnung von Zinspönalen durch die Bank, Liegenschaftsverkauf & Zwischenfinanzierungen, … ) je nach Bedarf.

Je nach Maßgabe der Fälle, strebt der Verein an, auch für einzelne Muster-Fälle Klagen auf den Weg zu bringen bzw. diese zu begleiten!

Ziel der Aktion ist, eine organisatorisch bzw. kostengünstig möglichst effiziente Lösung des Problems für Betroffene zu erreichen.

Teilnehmer, die über eine Rechtschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kreditvertrags-/Tilgungsträger- Abschlusses mit dem Baustein „Vertragsrechtschutz“ verfügen bzw. verfügt haben, werden gebeten, dies bei der Datenaufnahme anzugeben.

Dr. Haslinger wird im Rahmen der Module, sofern sinnvoll, für Sie diesfalls um Deckung anfragen. Im Fall der Deckung und vollständigen Kostenübernahme für ein konkretes Vorgehen werden die (anteiligen) Kosten des gedeckten Moduls von Dr. Haslinger nachträglich zurückerstattet. (Um voreilige Deckungsablehnungen der RS-Vers. zu vermeiden, wird empfohlen, Deckungsanfrage jedenfalls nach Überprüfung der konkreten Situation und rechtlichen Beurteilung durch Dr. Haslinger durchführen zu lassen!)

Teilnahme: Sie können sich immer beim Verein COBIN claims gratis registrieren, um Newsletter zu erhalten und den Fortgang von Aktionen mitzuverfolgen. Das obige Maßnahmen-Paket wurde für Teilnehmer-Mitglieder des Verein COBIN claims zu einem pauschalierten Preis vereinbart. Diese Vereinbarung setzt voraus, dass der Verein Daten Betroffener in einer normierten Form bereitstellt, um so in der anwaltlichen Tätigkeit effizientes Arbeiten zu ermöglichen. Der so erzielte Vorteil wird Vereinsmitgliedern weitergegeben. Förder-Mitglieder können im Jahr Ihrer Mitgliedschaft die Angebote des Vereins (zB. für den Datenraum - auch in anderen Aktion sowie Online-Forum "Zivilgesellschafts-Parlament") ohne einen Kostenbeitrag wahrnehmen.

Als Vereinsmitglied bekommen Sie einen Zugang zu unserem Datenraum in dem Sie bitte:

  1. Alle Angaben zu Ihrem Fall/Ihrer Person machen.
  2. Daten zu Ihrem Kredit bekannt geben.
  3. Unterlagen hochladen.
  4. Einen Fragebogen ausfüllen, um eine effiziente anwaltliche Vorab-Prüfung des Falls zu ermöglichen.
  5. Eine kurze, überblicksmäßige Fall-Darstellung abgeben, die zur besseren anwaltlichen Beurteilung einen Überblick ermöglicht. 

Es erfolgt keine Weiterleitung/Bearbeitung (ungefragt) per E-Mail zugesandter Dokumente - zur Fall-Einreichung dient ausschließlich der Datenraum. Bitte beachten Sie auch, dass Rechtsberatung in Österreich Anwälten und Notaren vorbehalten ist: Fragen, wie denn ein Fall einzuschätzen sei, dürfen und werden wir nicht (vorab) beantworten, da Ziel des Vereins ist, Betroffene in den Genuss einer profunden, "belastbaren" und zeitgemäß organisierten anwaltlichen Beratung zu bringen.  

Eine konkrete Festsetzung des für Vereinsmitglieder vergünstigten Pauschal-Tarifs im Sinn der für die Teilnehmer sinnvollen/nötigen „Module“ für anwaltliche Leistungen erfolgt ausschließlich erst, nachdem Sie im Datenraum Ihren Datensatz vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt und nötige Unterlagen hochgeladen haben. Erst mit diesen Daten kann eine erste anwaltliche Plausibilitätsprüfung der Sinnhaftigkeit der gewählten Module erfolgen.  Nach einer entsprechenden Information durch Dr. Haslinger erhalten Sie die Möglichkeit einen verbindlichen Auftrag an Dr. Haslinger zu den gewünschten Leistungsmodulen zum vereinbarten Preis zu erteilen.

Die konkrete Beratung durch die Kanzlei Dr. Wolfgang Haslinger (https://www.kreditanwalt.at/ ) erfolgt - nach Prüfung Ihrer Daten und Unterlagen – via Video-Call bzw. Telefon-Konferenz, um den Zugang österreichweit für alle Betroffenen zu ermöglichen und auch hier eine Effizienzsteigerung ggü. (für beide Seiten aufwändigeren) Präsenz-Terminen in der Kanzlei zu erzielen.

Einen Zugang zum Datenraum erhalten Sie, nachdem Sie Ihre Vereinsmitgliedschaft gelöst haben. Infos zu den Mitgliedschafts-Arten finden Sie hierHinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie mit den € 24 Teilnehmer-Mitgliedschaft im Wesentlichen die Unkosten des Vereins für die Programmierung des Datenraums, Einrichtung von Daten-Schnittstellen zur Kanzlei Haslinger sowie einen absolut unerlässlichen Arbeitsaufwand anteilig mittragen. Sollte es zu keiner Lösung in Ihrem Fall kommen, werden die € 24 daher nicht refundiert. 

 

[Bloße Gratis-Registrierung für die Aktion/Newsletter OHNE Kredit-Prüfung]

[Vereinsbeitritt als Fördermitglied – € 48  für das laufende Jahr]

[Vereinsbeitritt als Teilnehmer-Mitglied – einmalig € 24]

[LOGIN für Teilnehmer- und Förder-Mitglieder] 
Hinweis: Bitte verwenden Sie für den Datenraum einen PC/Mac mit Standard-Browser und keine Mobil-Geräte, da diese oft techn. Standards nicht einhalten  

 

Kontoverbindung des Vereins: IBAN: AT07 1420 0200 1097 0998    BIC/SWIFT: BAWAATWW