Klage auf Gewinnabschöpfung bei unlauterem Wettbewerb

Im deutschen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (dt UWG) gibt es neben der Möglichkeit Unterlassung unlauterer Werbung zu verlangen auch die Möglichkeit, dass ein Verbraucherverband einen Unternehmer auch auf Herausgabe des Unrechtsgewinnes klagt. Voraussetzung ist jedoch, dass man dem Unternehmer Vorsatz für sein Handeln nachweisen kann.

Das Gesetz hat aber einen deutlichen Haken: Während der Verband das Kostenrisiko der Klage aufgehalst bekommt, fließt der abgeschöpfte Gewinn in den Staatshaushalt. Es haben die Verbände daher wenig Anreiz, solche Klagen zu führen.

Rechtspolitik

Die Abschöpfung des Unrechtsgewinnes ist ein wesentliches Instrument, um Unrecht wirksam zu bestrafen („Unrecht darf sich nicht lohnen!“). Doch damit dieses Instrument lebt, muss der herausgeklagte Unrechtsgewinn auf Geschädigte verteilt werden oder – bei Bagatellschäden – dem Verband zufließen.