Rechtspolitik

Der VW-Skandal zeigt eines sehr klar: In den USA zahlt VW über 20 Milliarden Euro an Geschädigte und an Strafen. In Europa bietet VW weder den geschädigten Fahrzeughaltern noch den VW-Aktionären (es gibt in Deutschland auch viele Kleinaktionäre) schlicht Nichts an. Warum?

In den USA gibt es das System der Sammelklagen, das zu hohen Schadenersatzsummen führt und gleichermaßen gelobt wie – in Europa – verteufelt wird.

In Europa dagegen hat man auf Ebene der EU zwar lange über Gruppenklagen diskutiert, doch letztlich gab es nur eine Empfehlung an die Mitgliedsstaaten, entsprechende Instrumente einzuführen. 2017 soll die Wirkung dieser Empfehlung evaluiert werden.

In den Mitgliedsstaaten der EU gibt es zwar verschiedene – oft nur national wirkende – Instrumente, doch sind diese entweder auf bestimmte Bereiche beschränkt (zB Deutschland: Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz) oder noch ohne wirksame Durchsetzung eines Anspruches auf Geld ausgestattet (zB Niederlande: Stiftungen für opt-out-Vergleiche).

In Österreich haben die Parteien 2005 einstimmig das Justizministerium aufgefordert Instrumente für Massenverfahren zu entwickeln. Das Ministerium erarbeitete den Entwurf für eine Gruppenklage und eine Musterklage. Dieser Entwurf liegt seit 2007 in den Schubladen des Ministeriums. Die Regierungsparteien haben zwar die Einführung einer Gruppenklage bereits mehrfach ins Regierungsprogramm aufgenommen, aber nichts unternommen, das zu verwirklichen. Im November 2016 kündigte Minister Brandstetter eine intensiv arbeitende Arbeitsgruppe an; diese hat sich ausgerechnet an diesem Tag auf unbestimmte Zeit vertagt. Dennoch ist es gut möglich, dass auch in Österreich die Diskussion wieder Fahrt aufnimmt.

COBIN claims wird in diesen Diskussionen ab sofort die Interessen der Geschädigten bei Massenschäden – egal ob Verbraucher, Unternehmer oder Investoren – vertreten.