Newsletter Wirecard
Mitteilung zu Medien-Bericht und "Auftrags-Gutachten"
Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion Wirecard!
Betreff: Insolvenzverfahren in München und auf (offensichtlich von der Bankenlobby in Auftrag gegebenes) Privatgutachten fußende Medienberichte
Betrifft: Alle Teilnehmer
In der "Süddeutschen Zeitung" ist kürzlich ein am ersten Blick verstörend wirkender Bericht erschienen, wonach Wirecard-Aktionäre Schadenersatzansprüche im Insolvenzverfahren nicht erfolgreich durchsetzen könnten, weil sie im Unterschied zu anderen Geschädigten (Banken, Lieferanten ...) aufgrund ihrer Gesellschafterstellung nur nachrangig zu befriedigen wären. Die Verteilung des Vermögens der Wirecard AG müsse daher zuerst den Gläubigern zugutekommen, Aktionäre würden erst zum Zuge kommen, wenn die restlichen Gläubiger voll befriedigt sind, was jedoch auf Grund der Vermögenssituation de facto ausgeschlossen wäre, hieß es in dem Bericht.
COBIN claims hat daher unverzüglich bei Rechtsanwalt und Beiratsmitglied Mag. Lukas Aigner nachgefragt. Mag. Aigner teilte mit:
Ein derartiges von Banken ganz offensichtlich „bestelltes“ Gutachten hat in der Praxis wenig Wert. Entscheidend ist, wie die Gerichte urteilen. Diese gaben zum Beispiel in Österreich bei Schadenersatzansprüchen den Investoren recht, bejahten Ansprüche und stellten Sie damit auf die Stufe von Gläubigern. Auch die Einlagenrückgewähr sprach nicht dagegen. Es mutet daher verwunderlich an, dass der Artikel in der vorliegenden Art und Weise abgefasst ist; einmal mehr scheint es sich daher um ein "bestelltes Werk der Bankenlobby" zu handeln, genauso wie das Gutachten selbst.
Dass gerade in einem Qualitätsmedium wie der "Süddeutschen Zeitung" ein tendenziös für Banken abgefasster und relativ unreflektierter Bericht erscheint, mutet aus Sich des Vereins etwas merkwürdig an und kann wohl auch dem zum Teil ruinösen Sparkurs in der Medienlandschaft zugeordnet werden.
Offenbarer Hintergrund des "Gutachtens" ist, dass Banken erreichen wollen, dass Aktionäre von der Verteilung der Vermögensmasse im Insolvenzverfahren ausgeschlossen werden, damit die Banken als Gläubiger sozusagen "mehr vom zu verteilenden Kuchen" erhalten.
Zum aktuellen Stand der Forderungsprüfung im Fall Wirecard teile Mag. Aigner mit:
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG wurde der auf den 10.12.2020 festgelegten (erste) Prüftermin der Forderungen am Insolvenzgericht (München) auf den 15. April 2021 vertagt. Hintergrund ist, dass noch nicht alle berechtigten Akteneinsichtsgesuche in die Insolvenzakten durch das Gericht gewährt werden konnten. Dieses begründete das Gericht auch mit den aktuellen Corona-bedingten Einschränkungen.
Diese Vertagung hat für die Gläubiger keine Rechtsnachteile. Eine Prüfung der Forderungen von Kapitalanlegern war bis zum 10. Dezember 2020 ohnehin nicht zu erwarten. Der Insolvenzverwalter hatte bereits im Rahmen der ersten Gläubigerversammlung am 18. November 2020 darauf hingewiesen, dass die Aufbereitung dieser Forderungsanmeldungen mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen werde.
COBIN claims möchte nochmals betonen, dass eine Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren sinnvoll ist und Anleger diese nach Möglichkeit selbst (für juristisch Versierte), über einen Anwalt der eigenen Wahl oder über die Kanzlei von Beiratsmitglied Mag. Aigner durchführen sollten (siehe dbzgl. nähere Infos auf unserer Homepage). Die 20 € Verspätungszuschlag, die seit November für eine Forderungsanmeldung anfallen, sollten keinen Anleger von der nachträglichen Geltendmachung seiner Ansprüche im Insolvenzverfahren abhalten. Siehe dbzgl. auch frühere Newsletter.
Folgen Sie uns bitte auf Twitter und Facebook! Rückfragen bitte ausschließlich per eMail info@cobinclaims.at!
Wir wünschen Ihnen trotz der angespannten Corona-Situation frohe Festtage und einen guten Rutsch.
Und vor allem: Bleiben Sie gesund!
Mit den besten Grüßen!
Mag. Oliver Jaindl, Obmann