Für Investoren

Seien es Fälle wie Meinl European Land oder die Täuschung von Aktionären über Probleme bei Produkten wie zuletzt im Fall VW: Private wie institutionelle Anleger wurden in der Vergangenheit immer wieder bewusst getäuscht, scheinbar sichere Kapitalanlagen entpuppten sich als Flop.

COBIN claims arbeitet hier mit spezialisierten Anwaltskanzleien in Österreich und weltweit über das „International Financial Litigation Network“ (IFLN) zusammen, um Ihre Ansprüche gegen in- wie ausländische Kapitalmarktakteure durchzusetzen (Link auf 18).

COBIN claims arbeitet weiters in Österreich mit dem Interessensverband für Anleger (IVA) und in Deutschland mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) zusammen.

COBIN claims tritt für die Rechte von Investoren ein

 

Wir organisieren im Fall von Massenschäden Sammelaktionen.

Manipulierte Bilanzen, falsche Geschäftsberichte, unrichtige Informationen an den Kapitalmarkt: All diese hier beispielhaft aufgezählten Verstöße sind in der heutigen Zeit keine Seltenheit. Sollten Fälle bekannt werden, initiiert COBIN claims eine Sammelaktion. Auf einer eigenen Homepage erhalten sie alle weiteren Informationen zum Fall selbst und können sich ganz einfach via Formular der Sammelaktion anschließen. Das kostet nichts.

 

Sammelaktion – so funktioniert’s

Malversationen in einer Branche müssen zunächst einmal bekannt werden. Sie können entweder direkt mit uns Kontakt aufnehmen oder uns auch anonym (und nicht nachverfolgbar) auf unserer Whistle-Blower-Plattform Informationen zukommen lassen.

Aufgrund dieser Informationen legt COBIN claims die weitere Strategie fest. Parallel dazu beobachtet COBIN claims aber auch selbstständig Vorgänge in diversen Branchen und ergreift selbst die Initiative, um in Massenschadenfällen Ansprüche Betroffener zu sammeln – etwa, wenn Kartelle auffliegen oder gewerbsmäßiger Rechtsbruch durch Unternehmen bekannt wird.

- Wenn Sammelaktionen initiiert werden, können sich Investoren jederzeit auf dafür eingerichteten Internet-Plattformen der Aktion anschließen. Das geschieht rasch und unbürokratisch, ohne das wie etwa bei einer individuellen Vertretung durch einen Anwalt Kosten anfallen. Ähnlich wie bei Verbraucher stehen hier verschiedene Instrumente zur Verfügung, Ansprüche durchzusetzen.

Grundsätzlich werden Prozessrisiken von spezialisierten Prozessfinanzierern übernommen. Das bedeutet: Nur im Erfolgsfall bekommt der Finanzierer eine Erfolgsquote, der Betroffene trägt keine Risiken im Fall eines Prozessverlusts. Ein Umstand, der in Hinblick auf zu bildende Rückstellungen in der Bilanz vorteilhaft sein kann.

Das vereinte Auftreten der Geschädigten ist eine mächtige Phalanx und zwingt im Regelfall den Schädiger zum Verhandlungstisch. Im Idealfall wird mit dem Schädiger rasch und kostengünstig ein außergerichtlicher Vergleich erzielt, andernfalls werden gerichtliche Sammelaktionen initiiert. Wurde ein Entschädigungsbetrag erstritten, wird dieser danach rasch und unbürokratisch ausbezahlt. Sollte ein Prozess verloren werden, trägt der Prozessfinanzierer alle Kosten – das bedeutet: Kein Risiko für Betroffene.

 

Rechtspolitik

COBIN claims versteht sich vor allem als Sprachrohr für jene vielen „Kleinen“, die sich gegen die „Großen“ zur Wehr setzen müssen, um nicht unter die Räder zu kommen. Kleinanleger aber auch institutionelle Investoren stehen Emittenten, Vermittlern und Banken oft als „Davids“ gegen „Goliath“ gegenüber.

COBIN claims will hier als gemeinnützige Stiftung helfen, dieses Ungleichgewicht zu beseitigen und auch politisch darauf hinwirken, dass auch in der Wirtschaft faire Bedingungen herrschen, auf denen eine moderne, marktwirtschaftliche Ökonomie basieren muss.