„opt-out“-Vergleiche mit Stiftungen
In den Niederlanden hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass man die Interessen der Geschädigten bei Massenschäden in einer Stiftung sammelt und man den Verursacher auf Feststellung seiner Verantwortung klagen kann. Bemerkenswert ist, dass dieses System in Holland auf Betreiben der Wirtschaft eingeführt wurde: Die Vorteile für schädigende Unternehmen liegen auf der Hand: Wenn es zu Verfehlungen gekommen ist, wird mit dem holländischen Vergleichs-System rasch, effizient und kostengünstig eine Lösung mit den Geschädigten erzielt. Das „Täter“-Unternehmen muss nicht Jahre Rückstellungen in der Bilanz bilden, weil der Ausgang von Rechtsstreitigkeiten ungewiss ist sondern kann in einer überschaubaren Zeit mit seiner unrühmliche Vergangenheit aufräumen – ohne dass es damit rechnen muss, von der Masse der Geschädigten in den nächsten Jahren noch verklagt zu werden.
Man kann aber auch – und das ist kreativ – mit dem Verursacher einen Vergleich aushandeln, der für all jene Geschädigten gilt, die sich nicht binnen einer vom Gericht festgesetzten Frist abmelden.
Ein solcher Vergleich ist vom Gericht zu prüfen und zu genehmigen und entfaltet dann seine „opt-out“-Wirkung. Das Gericht prüft, ob das Ergebnis fair ist und macht Auflagen für die Abwicklung, die dann wieder in den Händen der Stiftung liegt.