Instrumente
Bei Massenschäden können Geschädigte natürlich individuell versuchen Ansprüche durchzusetzen. Doch wer etwa keine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung hat (das sind idR über 75% der Geschädigten), wird häufig nicht bereit sein, zum Schaden auch noch ein (hohes) Prozesskostenrisiko zusätzlich zu tragen. Schädiger kalkulieren das auch ein.
Sie gehen davon aus, dass sie nur von wenigen Betroffenen belangt werden und die große Masse nichts unternehmen wird – die Folge: Sie behalten sich unrechtmäßig erzielte Gewinne, Gewinne, die auf Kosten anderer erzielt worden waren. Daher bieten die Verursacher häufig außergerichtlich nichts oder nur einen verschwindend kleinen Schadenersatz an; die Gefahr geklagt zu werden ist nicht hoch.
Um dieses Ungleichgewicht zu bekämpfen, gibt es beispielsweise in den USA die Sammelklagen: Eine Gruppe von Geschädigten schließt sich zusammen und beantragt eine Sammelklage, deren Ergebnis (Vergleich oder Urteil) für all jene wirkt, die von der schädigenden Handlung betroffen sind und sich nicht abmelden („opt out“). Solche Verfahren enden häufig mit hohen Vergleichen, seltener kommt es zu Urteilen.
In Europa ist es den Vertretern der Wirtschaft bislang gelungen einheitliche Regelungen auf der Ebene der Europäischen Union zu verhindern. In den Mitgliedsstaaten gibt es verschiedene Ansätze Teile der Probleme auf nationaler Ebene zu lösen.
COBIN claims will einen Ausbau dieser nationalen Instrumente und fordert für sich selbst, in den Kreis Verbandsklage-befugter Organisationen aufgenommen zu werden!
- Österreich: Sammelklage nach österreichischem Recht
- Österreich: Verbandsklagen
- Österreich: Verbandsmusterklagen
- Deutschland: Kapitalanlegermusterverfahren
- Deutschland: Klage auf Gewinnabschöpfung bei unlauterem Wettbewerb
- Niederlande: opt-out-Vergleiche mit Stiftungen
- Österreich: Strafverfahren
- USA: Class action