Sammelklage nach österreichischem Recht

Die Sammelklage nach österreichischem Recht ist eine „taugliche Krücke“, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gemeinsam mit dem Wiener Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser vor mehr als zehn Jahren „erfunden“ hat. Die Geschädigten treten einer Person (einem der Geschädigten oder einer Organisation – in Zukunft COBIN claims) ihre Ansprüche zum Inkasso ab. Diese Person klagt dann alle Ansprüche in Form einer Klagshäufung ein.

Vorteile

  • Gemeinsam ist man stärker. Es gibt eine einheitliche Strategie und man kann nicht gegeneinander ausgespielt werden.
  • Gemeinsam kommt es zu einem hohen Streitwert. Das hat zwei Effekte:
    • Prozessfinanzierer übernehmen ein Prozesskostenrisiko idR erst ab Streitwerten über 100.000 Euro und mehr. Der Einzelne würde oft keinen Prozessfinanzierer finden, die Gruppe vertreten von COBIN claims hat da viel bessere Chancen.
    • Die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten sind in Österreich degressiv geregelt; die Kosten sind bei kleinen Streitwerten anteilsmäßig höher, als bei hohen Streitwerten. Die gemeinsame Klage hat daher – jedenfalls zu Beginn – ein viel niedrigeres Kostenrisiko
  • Die eingeklagten Ansprüche können während des anhängigen Verfahren nicht verjähren. Auch wenn das Gericht Fall für Fall behandelt und uU sogar Teilurteile erlässt können die Ansprüche aller anderen Teilnehmer nicht untergehen.
  • Es ist erheblich einfacher eine (gerichtsnahe) Mediation und einen Vergleich auszuhandeln, weil eine Person – in Zukunft COBIN claims – für alle verhandeln kann.

Nachteile

  • Die Abtretung der Ansprüche führt – so die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes – dazu, dass der „Verbrauchergerichtsstand“ (Klage am Wohnsitz des Verbrauchers) verloren geht. Man muss also uU im Ausland klagen.
  • Die Gerichte sind – insbesondere als Folge der Finanzkrise 2007 – überlastet. Oft werden nur alle halben Jahre Verhandlungen ausgeschrieben. Das kann dazu führen, dass solche Verfahren Jahrzehnte dauern würden und manche Geschädigte den Ausgang vielleicht gar nicht mehr erleben würden. Allerdings trifft dies auch die beklagte Partei. Daher kommt es – nach einiger Zeit des Streitens – häufig doch zu Vergleichen.
  • Die Kosten der vorprozessualen Sammlung und Organisation der Sammelklage werden – auch wenn man gewinnt – nicht vom Gegner ersetzt

Rechtspolitik

In Österreich hat der Justizausschuss im Jahr 2005 das Justizministerium aufgefordert, taugliche Instrumente für Massenschäden auszuarbeiten. Ein Entwurf für eine Gruppen- und Musterklage liegt seit 2007 in den Schubladen des Ministeriums. In drei Regierungsprogrammen haben sich die Regierungsparteien seither dazu bekannt, solche Klagen einzuführen. Geschehen ist bislang nichts. Allerdings hat der Justizminister kurz vor Weihnachten 2016 angekündigt, im Jahr 2017 endlich eine echte Sammelklage in Österreich einführen zu wollen. Passiert ist nichts. Nun wurde die EU-"Sammelklage-Richtlinie" erlassen. COBIN claims strebt die Befugnis an, als Verbandskläger agieren zu dürfen. Der Verein ist keine Rechtsberatungsstelle oder Anwaltskanzlei.