Ziele des Vereins COBIN claims

Der Verein COBIN claims (COBIN steht für COnsumers, Business und INvestors, also: Konsumenten, Kleinunternehmer und [Privat-]Investoren) verfolgt folgende Ziele:

  • In faktischer Hinsicht: Kostengünstige, für juristische Laien verständliche, „unbürokratische“ (iS von IT-basierter Verfahren) und effektive Initiierung/Organisation von Sammel-Verfahren. Diese zielen insbesondere auf die

    1. Führung von Muster- und Sammelklagen sowie
    2. Erlangung von Sammel-Vergleichen ab und inkludieren auch sonstige
    3. Förderung rechtlicher Maßnahmen (wie etwa Anmeldungen zu Insolvenz-Verfahren durch Anwälte udgl.) oder Durchführung faktische Tätigkeiten für Geschädigte, etwa PR-Arbeit oder Vorträge/öffentliche Informationen oder Datenverwaltungen/Schadenaufbereitungen (zwecks Kostenersparnis ggü. derartiger Leistungen bei Abrechnung von Anwalts- oder Sachverständigen-Stundensätzen).
    4. Wahrnehmung von Interessen Geschädigter allgemein ggü. Dritten – darunter fallen auch Anwälte, die mit der Vertretung von Geschädigten-Gruppen betraut sind, wie auch Prozess-Finanzierer, da die Interessen und die gebotene Effektivität im Handeln am Nutzen für die Geschädigten gemessen werden muss, die das Zentrum eines (rechtlichen) Diskurses darstellen und nicht nur als Anwalt oder Finanzierer gewerbsmäßig eine Vielzahl derartiger Diskurse begleiten.
  • In rechtspolitischer Hinsicht bezweckt der Verein die
    1.  Einführung/Förderung effektiver, rascher, kostengünstiger und risikoloser Sammel-Rechtsdurchsetzung für Verbraucher (inkl. Privat-Anleger) bei Massenschadenfällen,
    2. er vertritt einen erweiterten Verbraucherbegriff, da KMU und EPU aufgrund des „Macht“-Ungleichgewichts in der Wirtschaft meist ggü. Groß-Unternehmen gleich schützenswert wie Verbraucher sind bzw. sich hier neue Problemfelder ergeben, in denen ähnliche Einschränkungen in der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeit wie bei Konsumenten ausgeglichen werden müssen.
  • In ideeller Hinsicht ist der Verein
    1. durch Öffentlichkeits- und Medienarbeit aktiv, um auf verschiedene Problemfelder wirtschaftlicher oder juristischer Natur hinzuweisen, leistet weiters
    2. Aufklärungsarbeit über negative Entwicklungen aus Sicht der im Schutzkreis seiner Tätigkeiten befindlichen Personen.