Sammelaktion Wirecard für Anleger und Trader

Teilnahme am deutschen Sammel-Verfahren ("KapMuG-Verfahren") 

 

In der Aktion "Wirecard" hat der gemeinnützige Verein COBIN claims bereits die Möglichkeit geschaffen, dass betroffene Anlegerinnen und Anleger unbürokratisch Forderungen im Insolvenzverfahren in München anmelden können. Diese Teilnahme am Insolvenzverfahren ist der erste Meilenstein, den Anlegegerinnen und Anleger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche erreichen müssen.

Neu um Sonner 2023 (Achtung: Frist 16. August 2023!) ist die vom Verein geschaffene Möglichkeit, sich unbürokratisch dem deutschen Kapitalanleger-​Musterverfahren (KapMuG-Verfahren) anwaltlich begleitet  anzuschließen.
Zum KapMuG-Verfahren: Hier wird anhand eines Musterklägers stellvertretend für alle Betroffenen festgestellt, ob der Abschlussprüfer gegenüber Anlegerinnen und Anlegern haftet - und falls ja, in welchem Ausmaß. Nach einem erfolgreich verlaufenen Muster-Verfahren können Schadenersatz-Ansprüche von Betroffenen durchgesetzt werden. Das KapMuG-Verfahren bietet eine einfache und relativ kostengünstige Möglichkeit, Ansprüche gegen den Abschlussprüfer des einstigen Konzerns geltend zu machen. Nicht zuletzt – wie auch eine Untersuchung von COBIN claims bereits 2020 ergeben hat (siehe unten) – war es das durch den Abschlussprüfer geschaffene, trügerische-günstige Kapitalmarkt-Klima, das Anleger in die vermeintlich soliden Zahlen des einstigen Tech-Stars der deutschen Börse glauben ließ und selbst bei massiven Kursrücksetzern sogar noch dazu bewog, in das börsensprichwörtliche „fallende Messer“ zu greifen.

Auf anwaltlicher Ebene wird die Teilnahme am KapMuG-Verfahren über die Kanzlei COBIN claims-Beirat und RA Mag. Lukas Aigner abgewickelt (https://www.aigner-partners.at/de/kontakt/) . Ein anwaltliches Informations-Schreiben der finden Sie hier.

Zur Rückerstattung der aufgewendeten Verfahrenskosten an Betroffene hat die Kanzlei „Aigner | Lehner | Zuschin Rechtsanwälte“ folgendes mitgeteilt:  Die Kosten des KapMuG-Verfahrens trägt zunächst jede/r Betroffene selbst. Ein Kostenersatz kann erfolgen, wenn:  

  1. Es kommt noch im KapMuG-Verfahren zu einem Vergleich, der einen Kostenersatz vorsieht.
  2. Das KapMuG-Verfahren verläuft positiv – in einem späteren, separaten und ebenso positiv verlaufenden Schadenersatzverfahren wird ein Kostenersatz zuerkannt, der auch die Kosten des KapMuG-Verfahrens umfasst.

Kurzum: Es besteht für Betroffene bei positiven weiteren Entwicklungen die Möglichkeit, die für das KapMuG-Verfahren aufgewendeten Verfahrenskosten zurückzuerhalten.“

Teilnahme am KapMuG-Sammelverfahren in Deutschland für Vereinsmitglieder

Der Verein COBIN claims hat für Geschädigte einen gesicherten „Datenraum“ entwickelt. Dieser steht Vereinsmitgliedern zur Verfügung und dient der - im Sinne der Betroffenen - Zeit- und Kosten-sparenden, effizienten Daten-Bereitstellung für die Kanzlei von Beiratsmitglied, Rechtsanwalt Mag. Lukas Aigner. Hier erzielte Kostenvorteile werden weiter gegeben bzw. hat der Verein mit der Kanzlei einen vergünstigten Tarif für Vereinsmitglieder vereinbart. Eine Kostentafel finden Sie hier

Falls Sie das vom Verein geschaffene Angebot annehmen wollen, lösen Sie bitte zuerst eine Vereinsmitgliedschaft. Hier gibt es zwei Arten: Teilnehmer-Mitgliedschaften nur für diese Aktion (24 €) oder eine Förder-Mitgliedschaft (48 €), mit der Sie heuer an allen COBIN claims-Aktionen teilnehmen können und auch einen Zugang zum „Zivilgesellschafts-Parlament“ erhalten, wo Sie die Vereinsarbeit durch Vorschläge, über die abgestimmt wird, aktiv mitgestalten können.

Geben Sie uns bitte kurz per Mail an info@cobinclaims.at Feedback, welche Art der Mitgliedschaft Sie anstreben, anschließend schalten wir Ihren Zugang zum Datenraum frei und senden Ihnen die Zugangsdaten auf Ihre Mail-Adresse zu. Bitte entrichten Sie den Mitgliedbeitrag (IBAN: AT07 1420 0200 1097 0998 BIC/SWIFT: BAWAATWW) verlässlich. Die Vereinsstatuten finden Sie hier.

Der Datenraum wird bis 16.8. geöffnet sein. Anschließend werden die Ansprüche der Anlegerinnen und Anleger der Kanzlei von RA Mag. Lukas Aigner übergeben, geprüft und rechtzeitig in Deutschland zum Verfahren eingereicht.

Der Verein übernimmt weiters regelmäßige Informationen an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aktion zum Fall Wirecard an sich – parallel zu etwaigen anwaltlichen Informationen. Auf Basis der anwaltlichen Tätigkeiten ist ein ständiges Monitoring der Verfahrens-Fortschritte in Deutschland mit einer Partner-Kanzlei vereinbart.

Bloße Teilnahme an der Aktion

Betroffene können sich unten weiterhin gratis registrieren und erhalten einen Info-Newsletter. Angaben zum Schaden an sich dienen statistischen Auswertungen, die vor allem bei der Vertretung der Interessen der Betroffenen in der (Medien-)Öffentlichkeit und beim Vereinbaren maßgeschneiderter Pakete etwa bei Anwaltskanzleien hilfreich sind. 

 

Teilnahme am deutschen KapMuG-Verfahren: Bitte um kurzes Mail (unabhängig von einer bereits vorgenommenen Gratis-Registrierung) an info@cobinslaims.at mit Ihrem Namen, wir senden danach die Zugangsdaten für den gesicherten Datenraum per Mail zu. Bitte geben Sie auch an, welche Art der Mitgliedschaft (Fördermitgliedschaft: 24 €, Fördermitgliedschaft: 48 €) Sie anstreben. 

 

Link: Presseaussendung vom 4.8.23.


 

Bloße Registrierund (kostenfrei), um sich bei COBIN claims für die Aktion zu registrieren. Damit erhalten Sie Informationen, Newsletter udgl. - aber keinen Zugang zum Datenraum!

 

 

Weiter Informationen: Das erste Buch zu Hintergründen im Fall Wirecard - der Verein hat es für Sie gelesen! 
Alle wichtigen und aus dem Blickwinkel des Anlegerschutzes teils haarsträubende Recherche-Ergebnisse der "WirtschaftsWoche" finden Sie hier im News-Bereich. Die Recherchen der Autoren bestätigen die Ansicht des Vereins  einmal mehr, dass hinter dem Fall Wirecard ein zusammenwirkendes Kontrollversagen der deutschen BaFin und Abschlussprüfer EY steckt, das ein trügerisches Kapitalmarkt-Klima geschaffen hat! Nicht zuletzt zeigte  bereits vor Erscheinen des Buchs eine COBIN claims-Untersuchung auf Basis der von Geschädigten angegebenen Daten auf, dass fast 30 % der Betroffenen genau wegen dieses von EY und BaFin gezeitigten, Anleger in trügerische Sicherheit wiegenden Klimas sogar noch nach dem Zusammenbruch dieses "House of Wirecards" am 18.6.2020 Aktien kauften. Dieses durch Anbiederung namhafter Institutionen an einen Großkonzern geschaffene Klima wurden somit, und das konnte COBIN claims bereits nachweisen, unzählige Anleger in die Irre geführt! 
Siehe Bericht im "Der Standard".

Siehe auch Bericht im "Der Standard" über die Aktion, in dem auch über die von COBIN claims erarbeiteten Hintergründe zum Fall berichtet wird.

 

* Medien-Berichte nach der Aussendung zur Strafanzeige gegen Wirecard-Österreich: 
             zB. ORF: https://orf.at/stories/3175303/
                     "Der Standard", in dem auch über die von COBIN claims erarbeiteten Hintergründe zum Fall berichtet wird


Zum Fall „Wirecard“

Die Eckdaten könnten einem (schlechten) Filmdrehbuch entnommen sein. Ein Konzern, der (vorgeblich) Milliardenumsätze tätigt (2018: EUR 2 Mrd.), der aber außer absurd hoch bewerteten Aktiva in Höhe von EUR 1,4 Mrd. (z.B. Firmenwerte, Kundenbeziehungen, selbst erstellte Vermögensgegenstände etc.), zweifelhaften Forderungsbeständen und (angeblich) fehlenden Zahlungsmitteln (rd. EUR 2 Mrd.) und enormen Schulden (31.12.2018: EUR 3,9 Mrd.) kaum ein werthaltiges Vermögenssubstrat anbieten kann, hat nun überhaupt das Problem, für das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2019 einen Großteil seiner Bilanz- und Umsatzpositionen erklären zu können.

Bereits das Sondergutachten der KPMG aus dem April 2020 wurde medial als „Dokument des Grauens“ bezeichnet („Der Spiegel“, 28.04.2020). Fiktive Umsätze, Kreislaufbuchungen, zahlreiche buchhalterische Fehlleistungen, Auftragsrückdatierungen, überhöhte Kaufpreise bei der Übernahme eines indischen Zahlungsabwicklers und fehlende Milliardenbeträge auf Treuhandkonten (KPMG, EY) runden das wirtschaftlich desaströse Gesamtbild ab. Dem Abschlussprüfer EY konnten rd. EUR 2 Mrd. an Treuhandgeldern nicht aufgeklärt werden. Derzeit sind strafrechtliche Ermittlungen im Gange, der Vorstand Markus Braun, 2018 noch der „Aufsteiger des Jahres“ (ein untrüglicher Indikator für den Insolvenzfall des Folgejahres), trat am 19.06.2020 zurück. Inzwischen wurden bereits erste Schadenersatzklagen wegen falscher, unterlassener und unvollständiger Kapitalmarktinformation gegenüber Aktionären gegen die Wirecard AG eingebracht.