Die Geschichte des Vereins COBIN claims
Der Verein wurde 2017 aus der Mitte der Zivilgesellschaft heraus gegründet, da die Gründer aufgrund ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn als Journalisten, Anwälte, Sachverständige, Konsumentenschützer udgl. die Notwendigkeit sahen, dass bei Massenschadenfällen der breiten Bevölkerung ein effektiver, günstiger, für juristische Laien verständlicher und via IT-Unterstützung unbürokratischer Zugang zum Recht eröffnet werden muss. Vor allem in Groß-Schadenfälle wie Immofinanz/AWD, Meinl, AvW oder VW-Abgasskandal war zu beobachten, dass eine große Anzahl an Betroffenen Rechte nicht geltend machen kann, da dem Kosten-Hürden (Prozesskostenrisiken, zT sehr hohe Anwaltskosten, verwehrte Deckungen von Rechtsschutzversicherungen…) entgegen stehen. Gleichzeitig warten die Schädiger nur darauf, dass möglichst wenig Geschädigte bei Gericht auftreten und hoffen darauf, sich einen möglichst großen Teil ihres „Unrechts-Gewinns“ (va. nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist) zu erhalten.
Daher wurde 2017 zunächst auf die Initiative eines Anwalts und des früheren Journalisten, stv. Ressortleiters und „Chefs vom Dienst“ des „WirtschaftsBlatts“ Oliver Jaindl sowie dem Wirtschafts-Sachverständigen Manfred Biegler nebst dem Verbraucherschützer Peter Kolba das Projekt „COBIN claims“ aus der Taufe gehoben. Dahinter standen rund fünf Dutzend Beiräte aus der Zivilgesellschaft, der Anwaltschaft, Sachverständige bis hin zur juristischen Lehre und Künstler oder Handwerker.
2017 verließ Kolba den Verein und ging in die Politik, folglich übernahmen Jaindl und Biegler sowie der Mediatoren-Ausbildner Kilian Franer die Leitung des Vereins und bauten ihn zu einer Organisation aus, die bis 2022 rund 10 000 Betroffene in verschiedenen Aktionen betreut. Mit der Umsetzung der EU-„Verbandsklagerichtlinie“ 2022/2023 erhielt der Verein neue Statuten, die den bereits vorhandenen Compliance-Kodex an die Details der EU-RL anpassten (neu: Veröffentlichungspflichten) und schärfte organisatorische Strukturen nach, um die zT sehr kleinteilig zu organisierenden Aufgaben und Auflagen nach der EU-RL auch im täglichen Regelbetrieb umsetzen zu können.
COBIN claims ist ein mit viel Engagement, Mut und Zielorientiertheit aufgebauter, ideell tätiger Verein, der mit der Umsetzung der EU-RL sämtliche dbzgl. Auflagen erfüllt.
Der Verein ist daher einerseits eine ideelle Organisation, andererseits aber auch im Lichte der europarechtlichen Vorgaben sozusagen eine Art „gläsernes Konsumentenschutz-Amt“ auf privatrechtlicher Basis. Das Online-Zivilgesellschaftsparlament erlaubt darüber hinaus die öffentliche Mitgestaltung der Vereinsaktivitäten.
Der Verein ist keine „Firma“, nicht gewinnorientiert und (seit jeher) finanziell, organisatorisch und politisch unabhängig.
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