Vergleich gefordert
Post AG - Pressemeldung
Nach Behörden-Entscheidung: COBIN claims fordert Post AG auf, zum Nutzen aller Beteiligten Vergleich anzubieten
Utl.: Post AG in Affäre um Partei-Daten unter Druck: Rasche Lösung statt langer Rechtsstreitigkeiten / Daten-Geschäft in jetziger Form ohnehin vermutlich zu restrukturieren =
Wien (OTS) - Nach der via COBIN claims erzielten Entscheidung der Datenschutzbehörde (DSB) fordert nun die gemeinnützige Plattform Post-Generaldirektor Georg Pölzl auf, sich umgehend im Fall „Parteidaten-Affäre“ mit Geschädigten zu einigen: „Die Post verliert reihum Verfahren. Sie muss nun zu ihrer Verantwortung stehen. Statt lange rechtliche Auseinandersetzungen weiter zu führen, wäre es im Sinn des Unternehmens und des Groß-Aktionärs Republik Österreich, wenn man einen Schlussstrich unter dieses unrühmliche Kapitel des Post-Daten-Geschäftes zieht. Nicht nur zum Nutzen der Betroffenen, sondern auch der Kleinaktionäre, die als Bürger Derartiges sicher auch nicht goutieren und die Kurs-Entwicklung der Post-Aktie nicht mit datenschutzrechtlichen Compliance-Risken belastet sehen wollen. Wir fordern Generaldirektor Pölzl daher auf, ein Angebot für einen Generalvergleich zu machen, wenn er tatsächliche ernsthaft die Daten-Affäre aufarbeiten will“, sagen die COBIN claims-Vorstände Oliver Jaindl und Manfred Biegler. Außerdem geben die Vorstände zu bedenken, dass das staatsnahe Unternehmen wohl daran interessiert sein wird, dass Bürger und somit Wählern wieder Vertrauen in die Post fassen, da laut Berichten die Post mit Rechenzentrums-Aufträgen der Republik liebäugle (Projekt „Edelstein“).
In wie weit sich die Post durch unzulässige Daten-Sammlungen selbst schadet und geschadet hat, ist laut den Vorständen und den am Fall arbeitenden Anwälten Severin Hammer und Robert Haupt nicht absehbar: „Wir gehen davon aus, dass zahllose Marketing-Datensätze über Bürger weitgehend gelöscht werden müssen und die Betroffenen von der Post über die rechtswidrige Verarbeitung verständigt werden müssen – gerade die von uns kürzlich erzielte Entscheidung zu Sinus Geo Milieu-Daten trägt dies auf. Ein Adress- und Marketingdaten-Handel basierend auf personalisierten Sinus Geo Milieus ist mit dem nunmehrigen Bescheid der DSB nicht mehr vereinbar. Erfreulich ist, dass die DSB der Argumentation, es handle sich um ein adress- und nicht personenbezogenes Datum, nicht gefolgt ist. Es wäre auch absurd, den Anwendungsbereich der DSGVO nur deswegen nicht zu eröffnen, weil das Haus und nicht die darin wohnende Person als ‚konservativ‘ gewertet wird.“
Kurzum: "COBIN claims geht es nicht um Prozessführungen der Prozessführungen wegen, sondern um vernünftige, effektive wie unkomplizierte Problemlösung im Sinn der Betroffenen, weswegen wir immer offen für eine Vergleichslösung sind. Gerade die Weigerung der Post die konkreten Empfänger zu benennen höhlt das zentrale Betroffenen-Recht auf Löschung aus. Wer nicht weiß, wem die Daten verkauft wurden, kann auch sein Recht auf Löschung nicht durchsetzen", heißt es.
Wie am Samstag berichtet, hatte die DSB sowohl die umschriebene als die direkte Zuordnung von Bürgern zu politischen Parteien in Datenbeständen als unzulässig erachtet. Laut DSGVO steht dafür Betroffenen nicht nur Datenlöschung, sondern auch ideeller Schadenersatz für diese von vielen als Bespitzelung empfundene Daten-Sammlung, -Verarbeitung und -Verkauf zu. Aufgrund einer Judikatur-Analyse geht COBIN claims davon aus, dass Betroffene Anspruch auf bis zu 3000 € ideellen Schadenersatz haben.