EPU/KMU im Visier von Abzockern
Presseaussendung
COBIN claims: KMU und EPU im Fadenkreuz fragwürdiger „Firmenregister-Anbieter“
Unternehmen werden mit „amtlich“ aussehenden Zusendungen geneppt / Rund 1000 € für einen offensichtlich nutzlosen Datenbankeintrag
Wien (OTS) - Laut dem gemeinnützigen Verein COBIN claims werden in letzter Zeit fragwürdige Zusendungen von „Firmenregister-Anbietern“ an heimische KMU und EPU registriert. „Die Unternehmen bekommen per Post oder E-Mail ein ,amtlich‘ aussehendes Formular zugesandt. Darin wird der Anschein erweckt, dass das Schreiben von einer EU-Behörde bzw. einer offiziellen EU-Firmenbuch-Stelle stammt. Die Empfänger werden aufgefordert, die Daten des Unternehmens bekanntzugeben“, erläutern die Vorstände Oliver Jaindl und Manfred Biegler. Bei den Schreiben handelt es sich aber nicht um Post von Behörden: Im meist englisch abgefassten Kleingedruckten ist zu lesen, dass es in Wahrheit um nichts Behördliches geht, sondern dass bloß die Daten von einer Firma in eine einfache Internet-Datenbank eingetragen werden - für eine Jahresgebühr von 995 €, wie etwa im Fall eines holländischen „Anbieters“. Weitere Dienstleistungen gibt es nicht, der Vertrag verlängert sich natürlich jährlich automatisch. „Solche Datenbanken gibt es wie Sand am Meer und sind technisch nichts Besonderes. Solche Dienstleistungen für ein derartig hohes Entgelt entfalten keinen offensichtlichen Mehrwert – schon gar nicht, wenn man sich dabei der Formensprache eines amtlichen Formulars bedient, das die Empfänger ganz offensichtlich in die Irre führen soll. Die Gefahr ist groß, dass die Formulare ausgefüllt und retourniert werden und Unternehmen unabsichtlich in die Falle tappen, da sich kein Mitarbeiter die winzigen, kleingedruckten Texte auf dem Formular durchliest, sondern glaubt, bloß eingehende Behörden-Post zu erledigen“, heißt es.
In einem anderen Fall ermitteln laut COBIN claims-Informationen sogar die ungarische Polizei und das österreichische Bundeskriminalamt. Hier hat eine ungarische Täter-Gruppe Unternehmen in der EU – darunter auch viele aus Österreich – mit einem vergleichbaren Trick jeweils rund 2000 € herausgelockt.
„Bei Konsumenten sind derartige Überrumpelungs-Praktiken gesetzlich sanktioniert. Bei Unternehmen besteht derartiger Schutz oft nicht, nur in krassen Fällen kann die Kripo einschreiten. Daher ist nötig, dass Unternehmen Zusendungen genau kontrollieren und sich nicht vom ersten Anschein leiten lassen, dass ein Schriftstück von einer Behörde stammt“, so die Vereinsvorstände.
Betroffene KMU und EPU können sich per E-Mail (info@cobinclaims.at) an den Verein wenden.