Aktions-Start

diesel-schaden.at

vor 3 Jahre 2 Monate

Neue Plattform für alle Geschädigten des Dieselskandals

Deutsches Kraftfahrbundesamt beanstandet erstmals bei Autos EA189-Motor Software-Update - Presseaussendung


COBIN claims: Knalleffekt im „Dieselskandal“ in Deutschland - Start der Aktion „diesel-schaden.at“ für geschädigte Autobesitzer

Software-Update für "Dieselskandal-Autos" sei laut Behörde untauglich / Verein richtet juristisches Schaden-Kompetenzzentrum ein / Neue Klage-Aktionen folgen

Wien (OTS) - Die gemeinnützige Plattform COBIN claims startet nach einer weitreichenden Entscheidung des deutschen Kraftfahrbundesamtes (KBA) unter www.diesel-schaden.at ein Sammelklage- und Recherche-Kompetenzzentrum im Dieselskandal: „Das Kraftfahrbundesamt in Deutschland hat laut Medienberichten das Software-Update bei VW Eos für untauglich erklärt. Was zunächst nur als weiterer Rückruf in der schier unendlichen Geschichte des Dieselskandals für ein paar Tausend Fahrzeuge wirkt, hat bei genauerer Betrachtung wohl sehr weitreichende Konsequenzen, denn in den VW Eos waren laut Medien EA189-Motoren verbaut. Das ist just jener Motoren-Typ, der auch in allen bis 2015 produzierten Modellen der ,Dieselskandal-Autos‘ verbaut worden ist und die noch zu Hunderttausenden auf heimischen Straßen von geschädigten Kunden eingesetzt werden. Der Hersteller hat immer betont, dass mit dem Software-Update sozusagen wieder alles in Ordnung sei. Laut KBA sei dem aber nicht so, denn die Autos fielen bei Schadstoff-Tests im Realbetrieb laut Medien durch. Es besteht also der begründete Verdacht, dass das Software-Update bei allen ,Dieselskandal-Autos‘ wirkungslos sein könnte, die ganze Aktion ,Software-Update‘ bloß ein weiterer Schmäh der Hersteller war und wir im Grunde mit dem Schadstoff-Problem wieder am Anfang stehen. Für Geschädigte bedeutet das, dass wir womöglich von einem Tag auf den anderen in einer komplett neuen rechtlichen Situation sind“, sagen COBIN claims-Obmann Oliver Jaindl und die im Fall „Dieselskandal“ mitarbeitenden Rechtsanwälte Alexander Amann, Clemens Freisinger, Severin Hammer und Wolfgang Graf. Dazu komme noch, dass sich Manipulations-Vorwürfe auch bezüglich der neueren EA288-Motoren sowie Autos anderer Hersteller zu häufen beginnen.

„Wir brauchen daher eine Lösung mit Ecken und Kanten für Geschädigte“, da der „Dieselskandal“ immer größere Ausmaße annehme, erklärt Jaindl: „Daher müssen nun Informationen auf breiter Front zusammengetragen, gebündelt und somit der Diesel-Skandal insgesamt einem Röntgen-Blick unterzogen werden, damit Rechtsansprüche gezielt gegen Schädiger durchgesetzt werden können.“

Während Verein und Anwälte in schon fast kriminalistischer Akribie immer neu ans Licht kommende Fakten zusammentragen, können sich geschädigte Konsumenten und (Klein-)Unternehmen mit Autos des Volkswagen-Konzerns und auch anderer Marken ab sofort auf der Plattform „diesel-schaden.at“ registrieren. „Sobald die Sach- und Rechtslage je Kfz bzw. Motoren-Typ abgeklärt ist, wird der Verein losschlagen und für die ersten Gruppen an Geschädigten Klagen entweder in Österreich oder in Deutschland initiieren“, kündigt Jaindl an. Die ersten Klagen seien noch in diesem Jahr möglich.

Aus Sicht der Geschädigten ist „diesel-schaden.at“ daher eine gemeinnützige Sammelklage-Plattform. Der Verein organisiere gerade Prozessfinanzierungen für Klagen Geschädigter in Österreich und/oder Deutschland. Prozessfinanzierung hat den Vorteil, dass Geschädigte bei etwaigen Sammelklage-Aktionen keine Verfahrenskosten oder ein Prozessrisiko tragen müssen und so eine Möglichkeit erhalten, Rechte risikolos durchzusetzen und motiviert werden, eben nicht die Hände in den Schoß zu legen, auf dem Schaden sitzen zu bleiben und Schädiger mit erzielten Unrechts-Gewinnen davon kommen lassen. Bei einem Prozesserfolg behält der Finanzierer eine Erfolgsquote (zwölf bis 37 Prozent) ein. „Der große Vorteil von COBIN claims ist, dass der Verein komplett unabhängig und kein ,Beiwagerl‘ irgendeines Finanzierers ist – vielmehr ist es so, dass am Markt das beste Angebot für Geschädigte gesucht werden kann und bei der Erarbeitung der Finanzierungsverträge für Geschädigte der Verein mit am Tisch sitzt und aufpasst, dass die Verträge nicht nur für Finanzierer und Anwälte vorteilhafte Bedingungen enthalten, sondern auch die Interessen von Geschädigten bestmöglich vertreten werden“, sagt Jaindl: „Den Satz ,da verdienen eh nur die Anwälte‘, wie es viele Geschädigte fälschlich annehmen, will ich daher nicht hören!“ Schließlich ist es dem Verein bereits in den Fällen Wienwert, Lebensversicherungs-Rückabwicklung oder der 2018 initiierten Sammelklage-Aktion „diesel-klage.at“ gelungen, vernünftige Prozessfinanzierungs-Lösungen für insgesamt rund 7500 Geschädigten-Ansprüche zu organisieren. An der Aktion „diesel-klage.at“ haben sich rund 5700 Konsumenten und (Klein-)Unternehmen mit 6700 Kfz angeschlossen. Quer durch Österreich sind Muster-Sammelklagen am Laufen, die nun nach der für VW negativ ausgefallenen EuGH-Entscheidung zur Zuständigkeit fortgesetzt werden. Erste Vorfragen konnten bereits erfolgreich durchgestritten werden. Mit „diesel-schaden.at“ realisiert COBIN claims nun ein Schwester-Projekt zu „diesel-klage.at“, welches die Schaden-Durchsetzung auf Basis der neu geschaffenen Sachlage anstrebt.

Geschädigte sollen aber auch in vergünstigten „Selbstzahler-Modellen“ einzeln oder in Kläger-Gruppen Ansprüche durchsetzen können. Das habe wiederum den Vorteil, dass sie mit keinem Finanzierer am Ende eines erfolgreichen Verfahrens den erstrittenen Betrag teilen müssen. Rechtsschutz-Versicherten werden spezialisierte Anwälte genannt.

Kostenlos registrieren können sich ab sofort Konsumenten und (Klein-)Unternehmen, die Autos mit EA189- oder neueren EA288-Motor fahren oder gefahren haben, auch Halter von Diesel-Autos anderer Hersteller können sich anmelden. Ob die Autos noch im Besitz der Halter sind oder bereits verkauft wurden, ist unerheblich. Wichtig ist nur, dass Kfz-Dokumente wie Kaufvertrag, Rechnung, Typenschein/Datenauszug, eventuell Leasingverträge und der Zulassungsschein oder ein anderer Nachweis der Fahrzeugidentifikationsnummer noch vorhanden sind. Viele Halter berichteten durch das Software-Update über Schäden am Wagen, etwa stotternde Motoren, erhöhter Verbrauch, weniger Agilität des Autos, einen übermäßigen Verschleiß von AGR-Ventilen oder über verrußende Abgas-Anlagen. Weiters berichteten viele Geschädigte über einen deutlich verminderten Wiederverkaufswert der „Dieselskandal“-Kfz.