Presseaussendung

Problemkredite

vor 3 Monate

Problem-Kredite: „good news“ bei Franken-Fremdwährungskrediten - COBIN claims geht gegen Banken bei variabel verzinsten Krediten vor

Klauseln: EuGH pönalisiert Banken, streicht ihren Zinsanspruch bei Kredit-Annullierung / Variabelzins-Kredite: Zahl gemeldeter Fehlberatungs-Fälle steigt - Klagen

Wien (OTS) - Laut COBIN claims gewinnt die Misere um Problem-Kredite weiter an Dynamik: Kürzlich erging eine EuGH-Entscheidung, die eine große Erleichterung für Inhaber.innen von Franken-Krediten darstellt. Bei variabel verzinsten Krediten werden Klagen gegen Banken auf den Weg gebracht.

Frankenkredite bestehen aus zwei Komponenten: Einen „Anspar-Teil“ (etwa Lebensversicherungen), mit dem der Kredit bei Endfälligkeit zurückbezahlt werden soll und einem „Kredit-Teil“, bei dem Geld in Franken ausgeliehen wurde und bei Endfälligkeit rückgeführt werden muss. Durch die ungünstige Entwicklung des Franken sind die Kredite per se schon im Minus und es muss bei Endfälligkeit weit mehr als geplant zurückgezahlt werden – dazu kommen Verluste im „Anspar-Teil“. „In etwa 45 000 Kredite sind derzeit noch offen“, so Obmann Oliver Jaindl.

Der EuGH hat bereits geurteilt, dass bei rechtswidrigen Kredit-Klauseln (intransparent, widersprüchlich, grob benachteiligend …) der Kredit rückwirkend annulliert werden kann. Dies befreit Betroffene vom Währungskursverlust. Aber: Bislang galt, dass Kreditnehmer.innen dann so gestellt werden müssen, als ob sie einen Euro-Kredit gewählt hätten. Dafür wären der Bank Zinsen zu zahlen.

Nun urteilte der EuGH aber, dass für die Verwendung rechtswidriger Klauseln den Banken der Zinsanspruch als eine Art „Strafe“ zu streichen ist. „Der Hintergrund: Viele der Fremdwährungsdarlehen wurden unter standardisierten Vertragsbedingungen der Banken (AGB) vereinbart“, sagt Anwalt Wolfgang Haslinger: Als der Euro gegenüber dem Franken abwertete, gerieten viele bei der Kredit-Rückzahlung in Schwierigkeiten und gingen zu Gericht, da ihre Verträge oft intransparente oder rechtsmissbräuchliche Klauseln enthielten. „Sobald die Verträge – der Judikatur des EuGH folgend – für nichtig erklärt werden, müssen Gerichte entscheiden, was die ehemaligen Vertragsparteien einander an Rückerstattung schulden. Im Prinzip versuchen die Gerichte, Bank und Kunde so zu stellen, als hätte der Vertrag nie existiert. Bei einem Frankenkredit ist dies keine leichte Aufgabe: Es ist nicht klar, welche Beträge zu welchem Wechselkurs fällig sind. Weiters ist unklar, welche zusätzlichen Zahlungen beide Seiten geltend machen können, wie etwa entgangene Investitionsmöglichkeiten oder Zinsen. Da sich die Nichtigkeit der Kreditverträge aus der EU-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ergibt, entschied nun der EuGH konkret über die Rückerstattungsansprüche: Er urteilte, dass die Banken nur berechtigt sind, die an Verbraucher.innen gezahlten Beträge zurückzufordern. Für das faktisch verliehene Geld dürfen die Banken aber keine Zinsen erhalten. Der EuGH legt die Richtlinie also so aus, dass Banken ,bestraft‘ werden, die missbräuchliche Vertragsklauseln verwenden.“

Das bedeutet, dass bei rechtswidrigen Klauseln Frankenkredit-Nehmer.innen in den Genuss des positiven Effekts kommen können, von der Bank die Zinsfrei-Stellung fordern zu dürfen. Der Effekt (= Ersparnis aller Zinsen, Rückzahlung in €) im „Kredit-Teil“ würde Verluste im „Anlage-Teil“ (stark) lindern. Der Verein rät dringend, eine - im Vergleich zu anderen rechtlichen Maßnahmen wenig aufwendige - Klausel-Prüfung in Anspruch zu nehmen. COBIN claims ermöglicht derartig Prüfungen via Online-Verfahren.

Bei variabel verzinsten Krediten mehren sich Beschwerden über Banken, die Risken steigender Zinsen im Dunkeln gelassen haben. Mittlerweile kristallisierte sich ein weiterer Musterfall heraus. Hier wurde einer Kreditnehmerin nur Tage vorm Beginn des großen Zins-Anstiegs zum Ausstieg aus ihrem Fixkredit (1,5 %) geraten, um in einen variabel verzinsten Kredit zu wechseln (!). „Wir haben die Nachrichtenlage vom Juni 2021 rekonstruiert. Damals wiesen Zins-Futures klar Zinserhöhungen beginnend in den USA auf einen Wert aus, der über dem Fixzinssatz der Kundin lag. Noch dazu waren Medien voll mit Berichten über die stark zu steigen beginnende Inflation und erwartender Zinsanhebungen. Wie man in so einer Situation als Bank nur auf die Idee kommen kann, nicht einmal ein Wort darüber zu verlieren, dass sich bei den Zinsen etwas ,zusammenbraut‘, ist unerhört“, so Jaindl und Haslinger. In diesem und weiteren Fall wurden Aufforderungsschreiben (sie sind die Vorstufe zur Klage) verschickt, der nächste Schritt – sollten die Banken nicht in letzter Sekunde einlenken – sind Klagen. Weitere Betroffene können sich an den Verein wenden.