Presseaussensdung

Aktionsstart "Krypto-Schäden"

vor 1 Jahr 1 Monat

COBIN claims: Neue Aktion „Krypto-Schäden“ für Anlegerinnen und Anleger, die von Verwerfungen auf Krypto-Märkten betroffen sind

Aktion sieht zunächst profunde Schadensfeststellung/Meldestelle vor, um danach zielgerichtete Aktionen für Geschädigte durchzuführen - nicht nur im Fall FTX

Wien (OTS) - Die gemeinnützige Plattform für kollektiven Rechtsschutz COBIN claims startet nach den jüngsten Verwerfungen auf den Krypto-Märkten eine Aktion für betroffene Anleger.innen: „Wir müssen zunächst das Schadenbild insgesamt evaluieren, ehe wir für Betroffene einzelne rechtliche Schritte entrieren können“, sagt Obmann Oliver Jaindl. Der Verein hat zuletzt in der Aktion „da Vinci“ maßgeblich dazu beigetragen, dass eine aus Wien operierende (mutmaßliche) Bitcoin-Betrüger-Zelle neutralisiert wurde; es gab in diesem Zusammenhang – dank des Vereins – eine strafrechtliche Verurteilung. Weiters ist der Verein für Betroffene im Betrugsfall „OneCoin“ aktiv.

Mit der Aktion „Krypto-Schäden“ startet der Verein eine Schadenerhebung, die alle Schadenbilder im Krypto-Markt erfassen soll. An der Aktion können Geschädigte, die in Zusammenhang mit Krypto-Währungen generell Schäden erlitten haben, via Homepage teilnehmen. Der Verein hat sich ua. in den letzten Jahren auf Detail-Datenrecherchen/-Auswertungen zu Massenschadenfällen spezialisiert. Diese stellen eine profunde Basis weiteren rechtlichen Einschreitens durch Anwälte dar und erlauben den notwendigen Gesamtblick auf ein Schadensereignis. Daher ist es nötig, dass sich möglichst viele Betroffene (gratis) registrieren und Schäden melden. Diese werden zT. IT-unterstützt ausgewertet, ehe gezielt für Betroffene rechtliche Schritte angestoßen werden.

Sehr aktuell ist der Fall um den Zusammenbruch der FTX-Börsen. „Vor allem Medienberichte über Verschiebung von Geld von Anleger.innen und die fragliche Qualität ausgegebener Tokens als Wertträger legen nahe, dass früher oder später nicht nur ein Anschluss an ein Insolvenzverfahren in den USA für Betroffene organisiert werden muss, sondern dass auch Kontakte hergestellt werden müssen, damit Anleger.innen aus Österreich und der EU Zugang zu internationalen Strafverfahren und Sammelklagen haben“, sagt Jaindl.

Laut dem auf Kryptowährungs-Fälle spezialisierten Rechtsanwalt und COBIN claims-Beirat Roman Taudes sind die Geschehnisse rund um FTX derzeit sehr schlagzeilenträchtig, aber weit nicht der einzige Fall von Malversation in der Krypto-Welt. Seit längerem häufen sich die Beschwerden sowohl hinsichtlich Schäden aus Kryptotrading (CFDs, Futures, etc) als auch bezüglich betrügerischer Broker oder Fake-Handelsplattformen. Taudes: „Nahezu täglich werden neue Fälle, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit Kryptowährungen stehen, von geschädigten Anleger.innen an uns herangetragen. Dank unserem Know-How in der Nachverfolgung von Krypto-Transaktionen (sowohl auf der Bitcoin-, Ethereum- als auch der Tron-Blockchain) sowie unserem reichen Erfahrungsschatz in Zusammenhang mit Derivatgeschäften können wir in der Regel binnen kürzester Zeit die notwendigen Schritte für die geschädigten Anleger setzen. Wie bei traditionellen Anlegerfällen hat sich auch bei Krypto-Fällen die Bildung Interessensgemeinschaften bewährt. Einerseits kann dadurch die Informationsasymmetrie ausgeglichen und andererseits die individuellen Kosten niedrig gehalten werden.“

COBIN claims wurde 2017 aus der Mitte der Zivilgesellschaft gegründet. An den Verein haben sich bisher rund 10.000 Betroffene in verschiedenen Massenschadenfällen (VW, Wirecard, Wienwert etc.) gewandt. COBIN claims strebt die Verbandsklagebefugnis auf Basis der EU-Richtlinie 2020/1828 an – mittlerweile unterzeichneten rund 2400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Aktionen eine parlamentarische Petition für den Verein, damit er diese neue Befugnis erhält.