Presseaussendung
APA-OTS ad Minister Anschober
COBIN claims zu Anschober: Ergebnis der „Evaluierung“ jetzt schon klar - Epidemigesetz rückwirkend anwenden, EPU/KMU entschädigen!
Gemeinnütziger Sammelklage-Verein führt Aktion für Kleinunternehmer und Selbstständige durch, die vom Gesetzgeber um Ersatz für angeordnete Schließungen gebracht werden
Wien (OTS) - Die gemeinnützige Plattform für Sammelklagen COBIN claims begrüßt, dass Minister Anschober die Anlass-Gesetzgebung im Zug der Covid-19-Krise einer Evaluierung unterziehen will. „Wenngleich das Ergebnis jetzt schon feststeht: Abertausenden österreichischen Gewerbetreibenden, EPU und KMU müssen Entschädigungszahlungen gemäß dem Epidemiegesetz zuerkannt werden, statt sie mit einem Anerkennungsbetrag abzuspeisen!“, sagen die Vereinsvorstände Oliver Jaindl und Manfred Biegler. Das Gesetz, das umgangen worden war, sieht nämlich vor, dass der Staat Geschäftsleute entschädigen muss, wenn er bei einer Epidemie Geschäftsschließungen anordnet – ähnlich der Entschädigung, wenn der Staat Grundstücke enteignet und hier ebenfalls in verfassungsmäßig geschützte Rechte eingreift.
„Es wäre im Sinn aller Betroffenen, wenn die Republik ihrer seit Jahrzehnten gesetzlich festgeschriebenen Verantwortung nachkommt und den heimischen EPU/KMU – dem Rückgrat unserer Wirtschaft – unterm Strich übrig bleibende Verdienstausfälle ersetzt. Da dem auf Basis der jetzigen Rechtslage nicht so ist, organisiert COBIN claims derzeit eine Sammelklage-Aktion gegen die Republik“, sagen die Vorstände des unabhängigen und gemeinnützigen Vereins.
COBIN claims führt in Massenschaden-Fällen bereits für rund 10.000 Konsumenten, (Klein-)Unternehmer und Privatanleger Aktionen durch – etwa eine Sammelklage-Aktionen gegen VW oder Gruppenklage-Aktionen im Anleger-Skandal „Wienwert“.