Fall Wirecard

Bericht im "Standard"

vor 3 Jahre 2 Monate

BILANZBETRUG

Frist für Anmeldung von Forderungen an Wirecard läuft ab

Bis Montag müssen Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet sein. Das Nordamerika-Geschäft wurde an einen Finanzinvestor verkauft

Bettina Pfluger

Für geschädigte Wirecard-Anleger drängt die Zeit. In Deutschland läuft am kommenden Montag die Frist ab, bis zu der Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden können. Wer danach noch Forderungen anmelden möchte, könne das zwar tun, "muss aber einen Verspätungszuschlag zahlen", erklärt Oliver Jaindl von Cobin Claims, der Plattform für Sammelaktion.

Wer seine Forderungen jetzt nicht beim Insolvenzverwalter von Wirecard, Michael Jaffé, anmeldet, ist auch in späteren Verfahren – wenn man sich etwa als Privatperson anhängt oder selbst eine Klage einbringt – schlechtergestellt.

Nordamerika-Geschäft verkauft
Unterdesssen verkaufte Jaffé das Nordamerika-Geschäft an die von Finanzinvestoren finanzierte Holding Syncapay. Finanziert wird die Übernahme von Wirecard North America von dem auf Sanierungen spezialisierten Investor Centerbridge, der damit Mehrheitseigentümer von Syncapay wird. Dem Unternehmen aus Dallas im US-Bundesstaat Texas, an dem bisher unter anderen Bain Capital beteiligt ist, gehört bereits der Zahlungsabwickler Da Vinci Payments. Wirecard North America gilt als einer der werthaltigsten Teile des in einem Bilanzskandal zusammengebrochenen Konzerns. Es gibt vor allem vorbezahlte Kreditkarten aus, richtig integriert in das übrige Geschäft wurde die Tochter nie – in der Insolvenz entpuppt sich die weitgehende Eigenständigkeit als Vorteil.

Es ist die zweite größere Auslandstochter von Wirecard, die Jaffé verkauft hat. Die brasilianische Tochter geht an den an der US-Technologiebörse Nasdaq gelisteten Zahlungsdienstleister Pag Seguro. Für das deutsche Kerngeschäft sucht der Insolvenzverwalter weiter einen Käufer. Als aussichtsreiche Bieter werden die spanische Großbank Santander und die britische Lycamobile gehandelt.

Fünf Millionen Euro Schaden
Mehr als 230 Wirecard-Geschädigte haben sich bisher bei Cobin Claims gemeldet. Ihr finanzieller Schaden beläuft sich in Summe auf fast fünf Millionen Euro. Etwas mehr als hundert haben ihre Forderungen über die Plattform bereits angemeldet. Wer das noch tun möchte, hat zwei Möglichkeiten: Auf der Homepage von Jaffé gibt es ein entsprechendes Formular zum Download. Auch eine Meldung über Cobin Claims ist noch möglich.

Cobin Claims arbeiten in dieser Causa mit dem Rechtsanwalt Lukas Aigner zusammen. Aigner kooperiert in diesem Fall auch mit einer Kanzlei in Deutschland. Damit soll laut Jaindl sichergestellt werden, dass die Ansprüche der Österreicher nicht auf der Strecke bleiben.

Jahrelange Tricks
Bis alle Ansprüche und Haftungsfragen geklärt sind, wird es aber wohl noch Jahre dauern. In Deutschland läuft ein Untersuchungsausschuss zum Fall – ebenso eingeleitet sind mehrere Ermittlungsverfahren gegen die Ex-Wirecard-Manager Markus Braun (sitzt in Untersuchungshaft) und Ex-Wirecard-Manager Jan Marsalek (auf der Flucht). Geprüft wird auch die Rolle der deutschen Finanzaufsicht Bafin und die des langjährigen Wirtschaftsprüfers EY.

"Besonders brisant ist, dass ein interner Whistleblower EY schon 2016 wegen des Betrugsverdachts gewarnt hat", sagt Jaindl. Auch die laufende Berichterstattung der Financial Times hat zu keinen Maßnahmen geführt. Dass die Bafin bei Wirecard keine Verfehlungen wahrgenommen, aber die Journalisten der FT geklagt habe, habe für Anleger den Eindruck erweckt, dass bei Wirecard alles in Ordnung sei. Kursrücksetzer wurden daher immer wieder genutzt, um sich günstig mit neuen Papieren einzudecken.

"Fallende Messer"
Selbst als Wirecard am 18. Juni die Verschiebung der Bilanzpräsentation ankündigte, wurden die fallenden Kurse noch als Kaufgelegenheit wahrgenommen. "Fast jeder dritte Anleger, der sich bei uns gemeldet hat, hat in dieses fallende Messer gegriffen", sagt Jaindl. Er bezieht sich damit auf die alte Börsenweisheit "Never catch a falling knive" ("Greife nicht nach einem fallenden Messer"). Die Unterscheidung, wann ein Kursrutsch zum Nachkauf berechtigt und wann man besser fernbleiben sollte, gelingt aber selbst Experten nur selten.

In Summe wurde durch das systemische Versagen aller involvierten Kontrollgremien laut Jaindl ein trügerisches Kapitalmarktklima geschaffen. Anleger sollten daher Mut zeigen und ihre Ansprüche melden.

Von jenen Anlegern, die sich bei Cobin Claims bereits gemeldet haben, hatte jeder Dritte weniger als 5.000 Euro investiert. Es sind also viele Kleinanleger von der Wirecard-Insolvenz betroffen. Neun Prozent haben die Aktie aufgrund der Empfehlung durch den Bankberater im Depot gehabt, 91 Prozent haben sich ohne Beratung für Papiere des Zahlungsabwicklers entschieden.

Auch das stößt Jaindl sauer auf. Wirecard sei von Beratern als stabiles Investment angepriesen worden. Der Zahlungsabwickler wurde als Wachstumsunternehmen präsentiert. Laut Jaindl ist es damit ein Papier für die jüngere Zielgruppe mit höherer Risikobereitschaft. Doch selbst über 80-Jährige hatten das Papier im Depot. (Bettina Pfluger, red, 23.10.2020)

Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000121141151/frist-fuer-anmeldung-von-forderungen-an-wirecard-laeuft-ab?fbclid=IwAR3Pzb5EdgszIR5c-evNoz2klt0__w-cf_BkvLUuMT9DmgGSA0hoz79fE6I