Presseaussendung
CHF/variabel verzinste Kredite
COBIN claims: Neue Aktion zu Beratungsfehlern bei variabel verzinsten-Krediten und Ausweitung der Aktion um Franken-Kredite
Gemeinnütziger Verein schnürt für Betroffene Paket und stellt Muster-Klagen in Aussicht / Moratorium auch für Franken-Kredite von Politik gefordert
Wien (OTS) - Die gemeinnützige Plattform für kollektiven Rechtsschutz COBIN claims schaltet sich in die aktuelle Debatte um Kredite ein: Einerseits wird sich der Verein ungeachtet der – begrüßenswerten – Vorstößen bei variabel verzinsten Krediten Beratungsfehler in Banken annehmen, da bereits ein erster Fall einer krassen Kunden-Schädigung durch Mitarbeiter einer ländlichen Filiale einer heimischen Großbank gemeldet wurde. Die Aktion um Franken-Kredite erfährt eine Ausweitung. „Dass Parteien ein Moratorium für Inhaberinnen und Inhaber variabel verzinster Kredite fordern, ist zwar gut – wir fragen uns aber, ob man hier auf Tausende Frankenkredit-Betroffene vergessen hat, denen in Härtefällen die Versteigerung des Eigenheims droht. Wir fordern daher, auf Ebene des Gesetzgebers auch ein Franken-Kredit-Moratorium ernsthaft zu diskutieren und umzusetzen, da hier die Situation für Betroffene weit schlimmer ist!“, sagen COBIN claims-Obmann Mag. Oliver Jaindl und -Beiratsvorsitzender und Anwalt Dr. Wolfgang Haslinger, der sich auf Kredit-Fälle spezialisiert hat („kreditanwalt.at“).
Problem-Feld: Variabel verzinste Kredite
Bei variabel verzinsten Krediten vermutet COBIN claims zahlreiche Beratungsfehler der Banken, die vor oder bei dem Anstieg der Zinsen gemacht wurden. „Bereits vor dem Anstieg der Zinsen hatten Medien über drohende Zinsanstiege berichtet. Diese waren mit dem Einsetzen der Inflation 2021/22 als wahrscheinlich einzustufen. Dies war den Banken bekannt - wie auch vielen Kredit-Nehmerinnen und -Nehmern, die die Wirtschaftsberichterstattung verfolgen. In einem aus dem Burgenland gemeldeten Fall, ging ein Familienvater rechtzeitig zur Bank und erkundigte sich, ob er aus seinem damals mit 0,75 % variabel verzinsten Kredit in einen Fixzins-Kredit wechseln könne. Seine Betreuerin sagte, dass er zwar zu 1,75 % Fix-Zins wechseln können, sie aber davon abrate – denn die Zinsen würden niedrig bleiben, meinte sie. Der Kunde vertraute auf die Auskunft, da ihm die Person der Beraterin näher war als mediale Berichte. Ergebnis: Er und seine Frau – Eltern zweier Kleinkinder - zahlen nun 4,75 statt 1,75 % Zinsen durch den Fehlberatungs-bedingt verpassten Umstieg“, so Jaindl: „Die Raten-Höhe ist um ein Drittel gestiegen. Als der Burgenländer bei der Bank intervenierte, meinte eine Mitarbeiterin der Wiener Kredit-Zentrale am Telefon, dass ihn die Kollegin im Burgenland so nie hätte beraten dürfen und versuchte, ihn mit einem günstigeren Kredit-Angebot zu ködern, das aber weit von den 1,75 % entfernt lag. Wenn schon die Bank selbst sagt, dass der Kunde falsch beraten wurde und versucht, den Kunden einzuwickeln, ist das ein Schuld-Eingeständnis“, sagt Jaindl.
Da COBIN claims davon ausgeht, dass dies kein Einzelfall ist, wurde eine Aktion gestartet. Beteiligen kann sich, wer vor oder beim ersten Anstieg der Zinsen einen Banktermin hatte, auf das Zins-Risiko hingewiesen hat und damals in einen günstigen Fixzins-Kredit wechseln wollte, dies aber aufgrund der Fehl-Beratung der Bank unterblieb. Ziel ist, rückwirkend in einen Fixzins-Kredit wechseln zu können und zu viel bezahlte Zinsen zurückzuerhalten oder gutgeschrieben zu bekommen. „Wir behalten uns vor, Musterverfahren zu führen und fordern einmal mehr die Umsetzung der EU-Verbandsklage-Richtlinie, die überfällig ist. Kunden und Kundinnen benötigen umfassende Informationsgespräche mit langjährigen Zins-Charts, Statistiken, eine Auswahl profunder Experten-Meinungen und Durchgehen von Szenarien – und keine Beratungen, bei denen aus dem Bauchgefühl die Zukunft komplexer Zinsmärkte vorhergesagt wird“, so Jaindl und Haslinger.
„Altlast“ Frankenkredite: Hilfe für Betroffene
Ungelöst ist weiters das Problem der CHF-Kredite: Laut FMA ist mit Ende 2022 das Volumen auf 8,6 Milliarden € gesunken, laut einer unter COBIN claims-Umfrage (2018, n=111) wurde im Schnitt 173.273 € Kreditsumme aufgenommen. „Das ergibt immer noch in etwa rund 45.000 Betroffene in Österreich, für die ihr Kredit-Arrangement zur existenzbedrohenden Bürde geworden ist“, so der Verein. Fast 1000 Betroffene haben sich bisher an COBIN claims gewandt. In vielen Fällen konnte geholfen werden, sei es durch Vergleiche oder Individual-Klagen.
Der Verein hat nun mit Haslinger ein Beratungspaket entwickelt, das der Bestimmung des „Status Quo“ dient und in Modulen versucht, das Problem trotz Hürden in puncto Verjährung oder wechselhafter Rechtsprechung zu lindern: „Dazu zählt die Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren, Prüfung der Kostentransparenz bzw. Abschlusskosten bei Lebensversicherungen oder Beratung/Unterstützung zur Rückabwicklung mangelhafter Kredite und Tilgungsträger, die den Kredit zum Laufzeitende abdecken sollen. Weiters die Beratung und Unterstützung bei selbstständiger Kredit-Konvertierung und Umschuldung. Ziel ist eine anwaltlich begleitete Problemlösung, um teure Verfahren zu vermeiden. Das Problem darf nicht ignoriert werden. Es geht darum, für Betroffene Klarheit zu schaffen und Lösungen zu finden. Eine etwaige Versteigerung des Eigenheims bei Kredit-Endfälligkeit muss verhindert werden. Daher fordern wir, dass hier die Politik – wenn man dies derzeit schon diskutiert – ein Moratorium schafft, um womöglich Tausende Versteigerung zu verhindern. Gerade die Lokalpolitik sollte daran Interesse haben, damit sich in Ortschaften heute noch lebendige Siedlungen über die nächsten Jahre hinweg nicht in trostlose Wüsten aus ,Versteigerungs-Ruinen‘ verwandeln.“
COBIN claims setzt auf „legal tech“
Betroffene können sich via www.cobinclaims.at an den Verein wenden. Vereinsmitglieder erhalten einen IT-Datenraum zur Verfügung gestellt, der „Zettelwirtschaft“ bei Anwälten verhindert. So werden Kosten gespart und eine vergünstige anwaltliche Fall-Bearbeitung ermöglicht, die der Verein ausgehandelt hat. Die Preise der einzelnen Module richten sich nach den Erfordernissen Betroffener, es gibt keine Vorab-Bindung. An COBIN claims haben sich seit der Gründung 2017 rund 10.000 Betroffene in Massenschadenfälle (Diesel-Skandal, Wienwert etc.) gewandt. Heuer erzielte der Verein in einem großen Datenschutz-Fall mit einem börsennotierten Konzern einen Sammel-Vergleich für 1027 Bürger.innen, dazu kommen entrierte Vergleiche für Hunderte Anleger.innen. Knapp 1900 Aktions-Teilnehmer.innen haben eine parlamentarische Petition unterzeichnet, damit COBIN claims die neue EU-Verbandsklage-Befugnis erhält.