Schadenersatz für Opfer

Erfolg im Fall "da Vinci"/Aussendung

vor 1 Jahr 7 Monate

COBIN claims: Erfolg im Krypto-Betrugsfall „da Vinci“ – Anlegern Millionen zugesprochen

Fünf Jahre Haft für Hauptverdächtigen – Urteil nicht rechtskräftig / Gemeinnütziger Zugang zum Recht für 50 Betroffene

Wien (OTS) - Am Wiener Straflandesgericht ist heute, Mittwoch, der Hauptverdächtige im mutmaßlichen Bitcoin-Betrugsfall „da Vinci“ zu fünf Jahren Haft (nicht rechtskräftig) verurteilt worden. Auch ein weiterer Verdächtiger erhielt eine Haftstrafe. Den im Rahmen einer COBIN claims-Aktion dem Verfahren angeschlossenen Anlegern wurde ein Millionenbetrag an Schadenersatz zugesprochen.

„Die Ermittlungen in dem Fall verliefen zunächst schleppend. Erst nachdem COBIN claims rund 50 Geschädigte mit rund sieben Millionen € Schaden an Bitcoin-Investments gesammelt und via Anwälte mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt gebracht hatte, kamen die Ermittlungen in Schwung. Wir freuen uns, dass wir als gemeinnütziger Verein nicht nur bei der Klärung einer Straftat behilflich sein konnten, sondern vor allem, dass durch die gewissenhafte Arbeit der Beiratsmitglieder und Rechtsanwälte Mag. Severin Hammer und Dr. Wolfgang Haslinger für zahlreiche Geschädigte ein Zuspruch von Schadenersatz erwirkt werden konnte“, berichtet Mag. Oliver Jaindl, Obmann von COBIN claims.

Haslinger und Hammer hatten die betroffenen Bitcoin-Investoren als so genannte "Privatbeteiligte" dem Strafverfahren angeschlossen. „In diesem Verfahren kam es zum Zuspruch der zivilrechtlichen Ansprüche der Anleger. Ihnen wurde der Schadenersatz in der Höhe ihres Investments zum Bitcoin-Kurs im Zeitpunkt der Veranlagung zugesprochen“, berichten die beiden Anwälte.

Im Fall „da Vinci“ sollen die Hauptverdächtigen in Wien einen „Investment-Club“ gegründet haben, bei dem sie vorgaben, durch Handel eine große Rendite auf investierte Bitcoins zu erzielen. Dahinter dürfte in Wahrheit allerdings ein betrügerisches Modell gestanden haben. Zahlreiche Bitcoins sind derzeit noch unauffindbar – mit dem Prozessergebnis vom Mittwoch haben die Anleger (bei Rechtskraft) alle Werkzeuge in der Hand, Ihre Ansprüche durchzusetzen.