Behörde stellt Datenschutz-Verletzung fest - Presseaussendung
Erfolg im Fall Post AG/Daten
OTS0003, 26. Sep. 2020, 08:08
COBIN claims gegen Post AG: Großer Erfolg für Datenschutz-Rechte der Bürger in Affäre um Daten zur Partei-Zugehörigkeit!
Vernichtender Bescheid der DSB: Umschriebene Partei-Affinitäts-Daten bzw. Bezeichnung von Bürgern zB. als „Konservative“ sind „sensible Daten“ / Post muss Daten löschen
Wien (OTS) - „Für uns und die am Fall mitarbeitenden Anwälte Mag. Severin Hammer und Mag. Robert Haupt ist es ein Erfolg auf ganzer Linie“, freuen sich Mag. Oliver Jaindl und Dr. Manfred Biegler, Vorstände der gemeinnützigen Plattform für kollektiven Rechtsschutz COBIN claims. Wie berichtet, hat COBIN claims nach dem Skandal um die Erhebung von Partei-Affinitäts-Daten durch die Post AG eine Sammelaktion für betroffene Bürger gestartet. Mehr als 2000 Österreicher haben sich der Aktion angeschlossen. Es wurde ein Musterverfahren für einen politisch aktiven Steirer gerichtet auf Schadenersatz in die Wege geleitet sowie flankierend dutzende Verfahren bei der Datenschutzbehörde (DSB) sowie dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien initiiert.
Die Post hatte bei Bürgern nicht nur direkte Zuordnungen zu Parteien getroffen, sondern auch Daten im Rahmen des sog. Adressverlags weiterverkauft, die aussagten, ob jemand ein „neuer Konservativer“, „digitaler Individualist“ oder ein „Hedonist“ etc. sei. Die Post bezeichnete diese Daten als Sinus-Geo-Milieus. Die Datenschutzbehörde befand nunmehr, dass auch Sinus-Geo-Milieus sensible Daten besonderer Kategorie (Art 9 DSGVO) darstellen, deren Verarbeitung im Allgemeinen untersagt ist.
Egal ob diese Daten auch eine politische Affinität durchblicken lassen oder einfach nur Bürger in Schubladen stecken, die DSB hat diese Datensammlungs-Praxis der Post als unzulässig erachtet. „Das bedeutet, dass diese Daten nicht ohne explizite Einwilligung der Bürger verarbeitet werden dürfen. Diese wird fast niemals vorgelegen sein, weil doch kein vernünftiger Mensch dazu einwilligt, dass er von der Post als ,Hedonist‘ oder ,neuer Konservativer‘ bezeichnet werden darf und diese Daten von der Post kommerzialisiert werden, ohne die Betroffenen zu beteiligen“, erklären die Anwälte.
Der Bescheid ist zwar noch nicht rechtskräftig, sollte die Plattform bzw. die Gruppe an Post-Datenopfern mit den Verfahren aber durchdringen, dann habe das für die Post AG dramatische Auswirkungen: „Salopp formuliert kann die Post ihre Marketing-Daten von Bürgern, welche von weltanschaulichen Überzeugungen und politischen Meinungen nur so strotzen, in den Schredder werfen“, sagt Jaindl: „Der Handel mit sensiblen Daten darf kein Geschäftsmodell darstellen. Die Bürger müssen davor beschützt werden, dass ihnen Daten-Sammler bildlich gesprochen bis in die Wahlkabine nachstellen oder sie als ,Hedonisten‘ oder ,Konservative‘ bezeichnen – vor allem, wenn diese Titulierungen in vielen Fällen gar nicht einmal zutreffend waren. Für uns als Plattform und für die Anwälte ist es ein großer Erfolg, Schritt für Schritt auf rechtlicher Basis diesem Daten-Unwesen den Garaus zu machen!“
COBIN claims fordert daher die Post AG auf, die Daten zu löschen und jedem Betroffenen einen angemessenen Schadenersatzbetrag zu bezahlen. Die Plattform werde nicht eher ruhen, bis sich die Post AG mit Betroffenen geeinigt hat. Der Bescheid wird anonymisiert auf der Homepage des Vereins veröffentlicht, damit alle Bürger das Verfahren mitverfolgen können.
Aus dem Bescheid ergibt sich zudem, dass die Post AG offenbar auch im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wegen der Verarbeitung von Daten zur Partei-Affinität auch im Rechtsmittelverfahren eine Niederlage einstecken musste.