Presseaussendung
Fall "OneCoin"
COBIN claims startet Aktion für Betroffene von „OneCoin“-Betrug: Millionen an Anlegergeld sichergestellt – Rückführung an Opfer
Große Zahl Betroffener in Österreich / Länderübergreifende Kooperation: Maßgeschneiderte Anspruchsbetreibung in Deutschland / Ziel: Geld zurück an Anleger
Wien (OTS) - Die gemeinnützige Plattform COBIN claims ermöglicht ab sofort Betroffenen des schlagzeilenträchtigen „OneCoin“-Betrugsfalls einen geordneten Zugang zum Recht. Das Ziel ist, dass jene Betroffenen, die mit der IMS GmbH in Kontakt standen und Zahlungen an diese tätigten, ihr Geld zurückerhalten: „In Deutschland wurden in dem mutmaßlichen Betrugsfall rund 30 Millionen € an Anlegergeld sichergestellt“, berichten Vereinsobmann Mag. Oliver Jaindl und der auf Krypto-Betrugsfälle spezialisierte Wiener Rechtsanwalt und COBIN claims-Beirat Mag. Roman Taudes LL.M, der in dem Fall mit der Berliner Kanzlei Resch Rechtsanwälte kooperiert. Laut Taudes haben auch unzählige österreichische Anleger auf Konten der IMS GmbH einbezahlt und auf diesem Weg in „OneCoin“ investiert. Diese Anleger könnten im Rahmen des gegen die Inhaber der IMS GmbH bereits anhängigen Strafverfahrens nunmehr ihr einbezahltes Geld vollumfänglich zurückerhalten.
Betroffene des offensichtlich betrügerisch agierenden Kryptowährungs-Strukturvertriebs können sich auf der Vereins-Homepage www.cobinclaims.at registrieren. Die Aktion richtet sich zunächst an jene Anlegerinnen und Anleger, die Geld an die IMS GmbH bezahlt haben. Ziel ist, dass es im Zuge der weiteren Tätigkeiten der deutschen Justiz zu einer Auszahlung an Betroffene aus sichergestellten und den Betroffenen klar zuordenbaren Summen kommt, ohne dass jahrelange Zivilverfahren angestrengt werden müssen.
Der Verein hat mit den mitarbeitenden Anwaltskanzleien verschiedene Modelle vereinbart, aus denen die Geschädigten bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche im deutschen Strafverfahren wählen können:
- „Tarif-Modell“/Rechtsschutzversicherung: Abrechnung nach Rechtsanwaltstarif (Einzelleistung), ggf. auf Basis bestehender Rechtsschutzversicherung
- „Prozessfinanzierungs-Modell“: Sollten betroffene Anleger/innen die Verfahrenskosten selbst nicht übernehmen wollen oder können, besteht die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung, wobei (nur) im Erfolgsfall 33% des zurückerhaltenen Geldes beim Finanzierer verbleiben.
- „Pauschal-Modell“: Für ein reduziertes anwaltliches Pauschalhonorar von 750 € (zzgl. USt und Barauslagen) werden die Ansprüche der geschädigten Anleger im deutschen Strafverfahren geltend gemacht und deren Interessen in den anstehenden Verhandlungsterminen vertreten.
Die Registrierung für Betroffene bei COBIN claims ist frei von zu zahlenden Organisationskosten an den Verein. Teilnehmen können nicht nur Betroffene aus Österreich, sondern auch aus allen anderen EU-Ländern.
„COBIN claims legt seit jeher einen Fokus auf Anleger-Massenschadenfälle. Nachdem bereits im mutmaßlichen Wiener Millionen-Betrugs-Fall ,DaVinci‘ eine Aktion gestartet wurde, ist dies nun die zweite Aktion des Vereins, die sich dem neuen Phänomen von Anleger-Schädigung mittels Kryptowährungen beschäftigt. Als Verein rechnen wir damit, dass es durch die Turbulenzen auf den Krypto-Märkten zu weiteren Schadenfällen kommt“, sagt Jaindl.
Im Fall „OneCoin“ wurde mit einem - aus Verbraucherrechts-Gesichtspunkten per se problematischen - Strukturvertrieb eine Art „Schneeball-System“ etabliert, bei dem Anleger Zahlungen unter anderem an die IMS GmbH tätigten. Die Angaben zu Schäden reichen von 88 Millionen bis in den Bereich von Milliarden €. Allein in Deutschland vermutet man 60.000 Geschädigte - daher sind Hunderte, wenn nicht Tausende Geschädigte auch in Österreich zu befürchten. Die selbsternannte „Krypto-Queen“ und mutmaßliche Drahtzieherin hinter „OneCoin“ ist nach wie vor auf der Flucht. Nach der – laut Polizei vermutlich bewaffneten – Juristin wird international gefahndet.