Aussendung
Fall Wirecard
COBIN claims: Wirecard-Geschädigte sollten sich rasch bei deutschem Sammel-Verfahren anmelden – Frist läuft bald ab!
Gemeinnütziger Verein schafft mit Kanzlei von Beirat RA Mag. Lukas Aigner einfachen Zugang zu KapMuG-Verfahren gegen Abschlussprüfer
Geschädigte Anleger der skandalumwitterten Wirecard-Pleite müssen rasch handeln: Laut Anwalt Mag. Lukas Aigner – Beirat des gemeinnützigen Verein COBIN claims – läuft in wenigen Wochen die Frist für die Anmeldung im deutschen Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG-Verfahren) ab. Das Verfahren wird in München starten und richtet sich gegen den Abschlussprüfer. Anhand eines Musterklägers wird hier stellvertretend für alle anderen Betroffenen festgestellt, ob der Abschlussprüfer gegenüber Anlegerinnen und Anlegern haftet - und falls ja, in welchem Ausmaß. Nach einem erfolgreich verlaufenen Muster-Verfahren können Schadenersatz-Ansprüche von Betroffenen durchgesetzt werden.
„Wir haben daher als Verein eine IT-Basierte Schnittstelle geschaffen, mit der Betroffene rasch und unbürokratisch alle nötigen Daten für einen Anschluss an das Verfahren durch die Kanzlei von Beirat Mag. Aigner bereitstellen können. Der so genannte Datenraum wurde heuer bereits in einem erfolgreich realisierten Sammel-Vergleich in einem großen Datenschutzfall eingesetzt. Nicht zuletzt konnten so 1027 Geschädigten ein effizienter und moderner Zugang zum Recht bis hin zur Auszahlung von Ersatzbeträgen eröffnet werden. Im Fall Wirecard haben wir nun Derartiges ebenso realisiert. Mit der Kanzlei wurde für die anwaltliche Betreuung der Betroffenen, die sich als Vereins-Mitglieder unter den Schirm unserer Plattform begeben können, ein vergünstigter Tarif vereinbart“, erklärt Vereinsobmann Mag. Oliver Jaindl.
Der Datenraum wird bis 16.8. geöffnet sein. Anschließend werden die Ansprüche der Anlegerinnen und Anleger geprüft und in Deutschland zum Verfahren eingereicht. Der Verein übernimmt weiters regelmäßige Informationen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Fall Wirecard an sich parallel zu anwaltlichen Informationen. Auf Basis der anwaltlichen Tätigkeiten ist ein ständiges Monitoring der Verfahrens-Fortschritte in Deutschland mit einer Partner-Kanzlei vereinbart. Betroffene können sich über die Vereins-Homepage www.cobinclaims.at registrieren.
Laut Aigner und Jaindl bietet das KapMuG-Verfahren eine einfache und relativ kostengünstige Möglichkeit, Ansprüche gegen den Prüfer geltend zu machen. Nicht zuletzt – wie auch eine Untersuchung von COBIN claims bereits 2020 ergeben hat – war es das durch den Abschlussprüfer geschaffene, trügerische-günstige Kapitalmarkt-Klima, das Anleger in die vermeintlich soliden Zahlen des einstigen Tech-Stars der deutschen Börse glauben ließ und selbst bei massiven Kursrücksetzern sogar noch dazu bewog, in das börsensprichwörtliche „fallende Messer“ zu greifen.