Covid-Schäden für KMz verheerend

Presseaussendung

vor 3 Jahre 7 Monate

OTS0098 5 WI 0693 VCC0001 II Di, 26.Mai 2020
Recht / Covid / Verbraucher / Unternehmen / Studie

 

COBIN claims-Blitzumfrage unter KMU: Schäden für KMU/EPU durch Lockdown und Corona-bedingter Wirtschaftskrise verheerend

Jedes dritte Unternehmen kündigt Mitarbeiter, Schaden des Lockdowns fast 40 % des Jahresumsatzes - Erfreuliche Entwicklungen in Sammel(-Klage)-Aktionen VW, Wienwert und Post

Wien (OTS) - Die gemeinnützige Plattform für Sammelklagen COBIN claims, die im Zug der Corona-Krise zahlreiche Aktionen für betroffene Selbstständige und KMU gestartet hat, hat anlässlich der Jahres-Pressekonferenz am Dienstag eine ernüchternden Blitz-Umfrage unter heimischen EPU/KMU präsentiert. Mehrere Dutzend Unternehmen und Selbstständige hatten sich für die Aktion „Umsatzausfälle – Epidemiegesetz“ registriert. „Dabei geht es darum, dass nach Ansicht des Vereins die Regierung ungerechtfertigter Weise Kleinunternehmen und Selbstständigen Entschädigungen für Umsatzausfälle wegen des behördlich angeordneten Lock-Downs verweigert. Der Verein organisiert rechtliche Hilfe für Betroffene“, erläutern Vereins-Obmann Oliver Jaindl und Vorstand Manfred Biegler. Bei der Registrierung wurden die Unternehmer auch befragt, welche Auswirkungen die Krise auf sie hat. Die Ergebnisse:

  • Im Schnitt mach(t)en die Unternehmer, die sich an die Plattform wandten, 303.384 € Jahresumsatz. Im Schnitt wird ein Covid-bedinger Umsatzrückgang auf 188.880 € befürchtet, langfristig rechneten die Befragten mit einem Umsatzentgang von 117.962 €. Das bedeutet, dass für die heimischen Selbstständigen und KMU ein Umsatz-Minus von rund 38,8 % unterm Strich übrig bleibt. Die – jahresbezogen - hohen Umsatzrückgänge dürften dabei auch mit einer abnehmenden Konsumneigung im Zusammenhang stehen und bestätigen damit bisherige Trendanalysen, stellt Biegler fest.
  • 34,1 % der Befragten gaben an, dass sie Mitarbeiter freisetzen mussten.
  • 2,27% der Befragten erachten die wirtschaftlichen Schäden der Krise als kurzfristige Erscheinung, 34,09% als mittelfristige und 40,91% als längerfristige Erscheinung. 22,73% der Befragten rechnen damit, dass die Krise langfristigen Schaden angerichtet hat.
  • Als Sofort-Hilfe im Zug der Covid-Krise würden die befragten KMU/Selbstständigen im Schnitt 25.929 € benötigen, um im Zug einer Sofort-Maßnahme durch die Krise zu kommen. Um die vor allem durch Geschäfts-Sperren verursachte Krise in den Unternehmen gänzlich auszugleichen, wären durchschnittlich 65.751 € nötig. Um das Jahr 2020 wirtschaftlich überstehen zu können wären mindestens im Schnitt 36.545 € notwendig.
  • 70% der Befragten geben der Informationspolitik der Regierung/WKÖ in Schulnoten einen Vierer oder Fünfer (32,5 % „Genügend“, 37,5% „Nicht Genügend“).

 

Diese Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Die Regierung muss ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und nach dem Epidemiegesetz umfassende Hilfen für Unternehmen gewähren, um eine noch dramatischere Entwicklung als jene, die ohnehin schon Fakt ist, hintanzuhalten. Wie soll ein Konsumverhalten funktionieren, wenn jeder Ausgang zu einem Eiertanz zwischen Maske, Distanz und Desinfektionsmittel verkommt? Kein Konsument tut sich das an. Schon in der Krise 2008/09 zeigte sich, dass ein Abgleiten von einer Rezession in eine Depression nur durch einen gestärkten privaten Konsum vermieden werden konnte. Da die heimischen Kleinunternehmen in Summe den größten Arbeitgeber bilden, muss dort im Sinn von Arbeitsplatz- und somit Konjunktur-Sicherung der Hebel angesetzt werden; die Hilfe der Bundesregierung darf nicht nur den – teilweise schon vor COVID-19 schlingernden - ,Super-Tankern‘ unserer Wirtschaft vorbehalten bleiben, denen fallweise auch noch das (sachlich nicht rechtfertigbare) EZB-Ankaufsprogramm offensteht. Wir kämpfen daher als Sammelklage-Plattform für die Rechte der Kleinunternehmen und werden Sie auf ihrem Kampf um Ersatz nach dem Epidemiegesetz begleiten“, sagen Jaindl und Biegler.

Der gemeinnützige Verein betreut aber auch andere Sammel(-Klage)-Aktionen: Während in der Aktion Wienwert mit den Beiratsmitgliedern Rechtsanwalt Mag. Lukas Aigner, Dr. Wolfgang Haslinger und mit Rechtsanwalt Dr. Johannes Neumayer Gruppenklagen auf den Weg gebracht werden konnten und die Arbeiten im Fall Post-Datenskandal bereits eine erste positive Entscheidung eines Teilnehmers vorliegt, gab es am Montag vom Deutschen BGH in der Causa VW-Abgasskandal positiven Nachrichten. Den Fall VW betreuen bei der von COBIN claims initiierten Aktion „diesel-klage.at“ die Rechtsanwälte Dr. Alexander Amann, Mag. Clemens Freisinger, Dr. Wolfgang Graf und Mag. Severin Hammer. Die Anwälte kommentieren die BGH-Entscheidung aus Sicht der 5700 Teilnehmer der Aktion „diesel-klage.at“ wie folgt: „Bei vergleichbarer Rechtslage kamen die deutschen Höchstrichter zum Schluss, dass Behörden und Kunden arglistig getäuscht wurden und sprachen Schadenersatz zu. Bemerkenswert ist, dass der Kläger in erster Instanz noch unterlegen ist. Wir rechnen in Kürze auch mit entsprechenden Entscheidungen der österreichischen Gerichte. In Sachen Zuständigkeit für Sammelklagen steht eine Entscheidung des EuGH aus, wobei sich der General Anwalt bereits zugunsten eines Gerichtsstands in Österreich geäußert hat.“