CHF-Kredite / OGH-Entscheidung

Presseaussendung

vor 1 Jahr 9 Monate

COBIN claims begrüßt OGH-Spruch zu Franken-Krediten: Geschädigte müssen jetzt handeln!

Rückwirkende Umwandlung von Problem-Krediten in normale Euro-Kredite: Verein erwägt Musterklage / Tipps für Kreditnehmer / Gesetzlicher Kredit-Deckel gefordert

Wien (OTS) - „Es ist erfreulich, dass der OGH der Leit-Entscheidung des EuGH bei Franken-Fremdwährungskrediten gefolgt ist und Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer den Rücken stärkt“, sagen der Obmann der gemeinnützigen Plattform für kollektiven Rechtsschutz COBIN claims Oliver Jaindl und der Vorsitzende des Beirates Rechtsanwälte, Wolfgang Haslinger. COBIN claims beschäftigt sich schon seit mehr als vier Jahren mit Kredit-Schäden und hat frühzeitig eine Aktion zur Klausel-Kontrolle initiiert, die auf EuGH-Rechtsprechung beruht, welcher nun der OGH gefolgt ist. 405 Betroffene haben sich bisher in der Sammelaktion „CHF-Kredite“ an den Verein gewandt. „Da viele Kredite jetzt oder in den nächsten Jahren fällig werden, steigt der Druck auf die Kreditnehmer. Wir verzeichneten daher in den letzten Monaten immer mehr Geschädigte, die die Hilfe von COBIN claims suchen“, sagen Jaindl und Haslinger. Rechtsanwalt Haslinger führt bereits eine Vielzahl derartiger Verfahren und konnte unlängst beim OGH einen Teil-Erfolg verzeichnen.

Der Verein fordert die Banken auf, nun im Lichte der OGH-Entscheidung Kunden sofort vernünftige Lösungen anzubieten:  Viele Kunden haben wegen nichtiger Klauseln das Recht darauf, dass sie so gestellt werden, als ob sie ursprünglich statt einem CHF-Kredit einen ganz normalen Euro-Abzahlungskredit gewählt hätten. Jaindl: „Sollte dies nicht passieren, werden wir Mittel und Wege finden, dies mit geeigneten Muster-Verfahren durchzustreiten.“

COBIN claims bzw. Anwalt Haslinger raten Betroffenen:

  • Handeln, nicht hoffen: Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer dürfen nicht darauf hoffen, dass in den letzten Monaten oder Jahren der Kreditlaufzeit die Probleme durch eine günstige (Börsen-)Entwicklung bei Tilgungsträgern verschwinden. Jedenfalls sollte mit Bankberatern, seriösen Finanz-Beratern, Anwälten oder dem staatlichen Konsumentenschutz das Problem erörtert werden, bevor der Kredit endfällig wird. Viele der Kredite weisen existenzbedrohende Deckungslücken auf, die nicht ignoriert werden dürfen.
  • Klauseln prüfen lassen: Viele Kredite könnten unter die von EuGH bzw. OGH aufgestellten Kriterien fallen, wonach der Kreditvertrag (teilweise) nichtig ist, wenn die Kredit-Summe an sich im Vertrag unklar geblieben ist. Über COBIN claims können Betroffene bei Rechtsanwalt Haslinger ein vergünstigtes Klausel-Kontrollpaket nebst Vergleichsversuch mit der Bank in Anspruch nehmen. Betroffene sollten unbedingt über COBIN claims, eigene Anwälte oder andere Stellen eine Klausel-Prüfung einleiten. Dies deswegen, weil ein Aufgreifen nichtiger Klauseln einen viel einfacheren Weg der rechtlichen Anspruch-Durchsetzung ermöglicht als ein umfangreicher Gerichts-Prozess, in dem über Details zur Risikoaufklärung, Tilgungsträger und dem Verhalten der Bank über Jahre hinweg gestritten werden muss.
  • Tilgungsträger prüfen lassen: Die meisten Kredite wurden mit nicht gerade idealen Tilgungsträger kombiniert. Schlecht performante Tilgungsträger vergrößerten Deckungslücken weiter. Auch hier rät Anwalt Haslinger zur Überprüfung: „Oft ist die Kostenbelastung in derartigen Produkten viel zu hoch und es stellt sich heraus, dass die Verrechnung dieser Kosten dem Konsumentenschutzrecht widerspricht. Die Konsequenzen können Rückforderungen oder gar die Aufhebung des Vertrages sein. Es ist daher wichtig, diese Verträge genau zu prüfen.“
  • Vorsicht bei Bank-Besuchen: Kürzlich hat eine Teilnehmerin aus OÖ berichtet, dass sie zu ihrer Bank wegen ihres CHF-Kredits vorgeladen wurde. Am Rande der Besprechung wurde ihr beiläufig ein Formular zur Unterschrift gereicht. Das böse Erwachen kam, als sie die Erklärung später in Ruhe studierte und ans Licht kam, dass sie unwissentlich die Bank aus ihrer Verantwortung entlassen hatte. Haslinger: „Kunden sollten bei Bank-Besuchen keinesfalls Unterlagen unterschreiben, deren Bedeutung sie nicht genau kennen. Hier ist unbedingt rechtlicher Rat einzuholen.“
  • Dokumentation: Wichtig ist, den eigenen Fall gut dokumentiert zu haben. Alle Kreditunterlagen sollten vollständig vorliegen. Gesprächsnotizen nach jedem Bankbesuch niederschreiben!
  • Außergerichtliche Einigung: Dem Vernehmen nach gibt es in Österreich einige Groß-Banken, die bereits aktiv mit Kunden an Lösungen arbeiten und mit denen am Vergleichsweg befriedigende Ergebnisse zu erzielen sind. Bevor teure Prozesse losgetreten werden, ist jedenfalls ein anwaltlich begleiteter Vergleich mit der Bank zu erwägen – vor allem auch deswegen, weil nach Erfahrung von COBIN claims die Fälle oft höchst unterschiedlich sind, was die Risiko-Aversion oder das finanztechnische Know How der Kreditnehmer anbelangt.

COBIN claims appelliert an die Regierung, mit einem gesetzlichen „Frankenkredit-Härtefallpaket“ zu reagieren: „2008 hat der Staat den Banken großzeitig unter die Arme gegriffen, als diese wegen ihrer vor dem Ausbruch der Finanzkrise getätigten Geschäfte unter Druck kamen. Der Staat ist aber nicht nur für die Banken, sondern vor allem auch für die Bank-Kunden da, die heute noch unter den nachteiligen Entwicklungen in der Bank- und Finanzwirtschaft vor 2008 zu leiden haben“, sagt Jaindl: Es wäre daher nur gerecht, in Härtefällen Gesamt-Rückzahlungen gesetzlich zu deckeln, wenn CHF-Kredite im Vergleich zu entsprechenden Euro-Krediten weit überhöhte Gesamt-Rückzahlungssummen aufweisen. Auch eine Laufzeit-Verlängerung könnte hilfreich sein.