Falsche oder untergriffige Online-Bewertungen: Hilfe für betroffene EPU, KMU und Dienstleisterinnen und Dienstleister
Opfer von Verunglimpfungen im Internet sind nicht schutzlos "virtuellen Angreifern" ausgesetzt: Im Juni 2024 sprach der Oberste Gerichtshof einem Opfer eines Shitstorms 3000 € zu (https://orf.at/stories/3360423/). Die Ansprüche können gegen Personen gerichtet werden, die sich an einem derartigen "Internet-Mob" beteiligt haben. Der Verein unterstützt Vereinsmitglieder bei der Fall-Aufarbeitung und der geordneten Übergabe des Falls an Anwälte sowie Recherchen und Gruppen-Bildung von Anspruchsstellern/anderen Opfern der selben Täter nebst Medien-Arbeit, um auch in der Öffentlichkeit ein Zeichen gegen Hass im Netz und Fake-News-Verbreitung zu setzen.
Laut einem zweitinstanzlichen Urteil (https://noe.orf.at/stories/3224800/) können diffamierende bzw. grob unwahre Online-Rezensionen von Selbstständigen und Unternehmen rechtlich bekämpft werden. Die Ansprüche richten sich hier gegen Online-Riesen wie Google & Co., die mit ihrer Marktmacht nicht nur KMU und EPU mit Bewertungen durch jedermann unter Druck setzen, sondern als „Medienbetreiber“ vielfach ihrer Pflicht nicht nachkommen, dass nur wahrheitsgemäße und sachlich formulierte Inhalte veröffentlicht werden. Es steht Betroffenen ein Anspruch auf Löschung und ggf. auch Schadenersatz zu. Es können auch Ansprüche gegen den Verfasser derartiger Postings bestehen.
COBIN claims ist ein 2017 gegründeter gemeinnütziger Verein, der für Konsumenten und (Klein-)Unternehmen bei Massenschadenfällen rechtliche Hilfe organisiert – bis hin zur Initiierung von Sammelklage-Aktionen. Der Verein widmet sich auch vor allem neuen Themen im Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bzw. der Zivilgesellschaft vor dem Hintergrund des Informationszeitalters. Der Verein ist für rund 10 000 Betroffene in verschiedenen Großschadenfälle (VW-Dieselskandal, Wienwert, „Parteidaten-Affäre“) aktiv (gewesen) und hat für mehr als 2000 Betroffene bereits Ansprüche durchsetzen können, viele vom Verein angestoßene Gerichtsverfahren laufen.
Im gegenständlichen Fall hat der Verein für Betroffene, die sich beim Verein registrieren bzw. in weiterer Folge als Vereinsmitglied der Aktion beitreten, folgendes mit der Kanzlei „Hammer Barbach Rechtsanwälte OG“ (https://hbra.at/) vereinbart:
- Einzel-Klagen
- Individualverfahren auf Basis von Rechtschutzdeckung
- Evaluierung einer größeren Sammelklage-Aktion nach Maßgabe der Anmeldungen
[Vereinsbeitritt als Fördermitglied – € 48 für das laufende Jahr]
[Vereinsbeitritt als Teilnehmer-Mitglied – € 24 für das laufende Jahr]
Erläuterung Mitgliedschaften/Statuten: LINK
Links:
Medienberichte: "Standard"-Bericht über die Aktion
Presseaussendung zum Start der Aktion