Klärung Betrugsfall unterstützt
Erfolg für COBIN claims
COBIN claims leistete großen Beitrag zur Sprengung mutmaßlicher Bitcoin-Betrüger-Bande
Organisation agierte von Wien aus international / Verein hilft rund 50 Betroffenen mit 111 Bitcoins / 3,6 Mio. € Schaden
Wien (OTS) - Der gemeinnützige Verein für kollektiven Rechtsschutz COBIN claims hat maßgeblich zur Sprengung eines von Wien aus international agierenden (mutmaßlichen) Bitcoin-Betrüger-Rings beigetragen: „Begonnen hat der Fall für uns damit, als sich Ende 2020 ein slowenischer Anleger meldete, der angab, von einem Wiener ,Investment-Club‘ um Bitcoins betrogen worden zu sein“, berichtet Mag. Oliver Jaindl, Obmann von COBIN claims. Rasch stellt sich heraus, dass der Slowene nicht der einzige Anleger war, der in diesen nach einem italienischen Maler benannten „Klub“ investiert hatte: Rund 50 Geschädigte aus Slowenien, Ungarn, Deutschland und Österreich fanden sich, die dem "Klub" Bitcoins zur wundersamen Geldvermehrung durch Trading übermittelt hatten und nicht mehr zurückerhielten.
„COBIN claims startete eine Aktion für die Betroffenen, ohne allerdings in der Öffentlichkeit viel Wirbel zu machen, da die Verdächtigen in diesem mutmaßlichen Betrugs-Fall noch auf freiem Fuß waren“, berichten Jaindl sowie die Anwälte und COBIN claims-Beiräte Mag. Severin Hammer und Dr. Wolfgang Haslinger. Es stellte sich rasch heraus, dass es zwar Ermittlungen der Kripo in diesem Fall gab, diese aber mangels bekannter Geschädigter nur schleppend voran gingen: „Hier zeigte COBIN claims seinen Wert, da durch die Vernetzung Geschädigter über die Landesgrenzen hinweg schnell aufgezeigt werden konnte, dass es sich hier nicht um eine vereinzelte Streitigkeit um Bitcoins handelt, sondern dass vielmehr hinter dem Vorgehen des ,Klubs‘ offensichtlich System steckte.“ Später kam es zur Inhaftierung von Verdächtigen, die sich ab Ende Februar vor dem Strafgericht verantworten müssen.
„Dass COBIN claims zur Aufklärung eines mutmaßlichen Anleger-Betrugsfalls beigetragen hat, ist erfreulich. Kernaufgabe des Vereins ist aber, vor allem auf eine Schadenwidergutmachung für Betroffene hinzuwirken“, sagt Jaindl. Die COBIN claims-Beiräte und Rechtsanwälte Hammer und Haslinger haben daher zahlreiche Betroffene dem Strafverfahren als Opfer angeschlossen: „Wir hoffen, dass es auf diesem Weg zu einer Rückführung von Bitcoins an die Opfer kommt. Wir appellieren daher an Betroffene, sich dem Strafverfahren noch vor Beginn der Hauptverhandlung am 24. Februar anzuschließen.“ Hammer hat zusätzlich noch einen privaten Bitcoin-Experten zu Rate gezogen, um verloren geglaubte Coins in den Untiefen des Internets wieder aufzuspüren. Das Ergebnis war, dass Bitcoins – entgegen der landläufigen Meinung – keineswegs komplett anonym sind: Der Experte konnte testweise Coins der Anleger (oder Teile davon) sogar bei einem Wiener Anbieter aufspüren. Die Crux für Geschädigte ist aber, dass dafür eine teure Software zum Einsatz kommen muss. Das ist nur dann vernünftig, wenn es sich um einen großen Wert handelt, der wiederbeschafft werden soll. Für kleiner Bitcoin-Bestände lohnt sich das aber nicht. Das zeigt, dass bei Bitcoin-Betrug ein Anschluss ans Strafverfahren für Betroffene unverzichtbar ist: Sollten mutmaßliche Täter – etwa, um das Strafmaß zu verringern – gezwungen sein, bei der Wiederbeschaffung von Coins mitzuwirken, ist das Strafverfahren der wesentlich einfachere und günstigere Weg zur möglichen Wiederbeschaffung von Bitcoins als teure Experten: Außerdem können diese zwar manche, aber oft nicht alle (Teile von) Bitcoins wiederfinden. Und auch wenn diese Coins im Netz entdeckt werden, ist fraglich, ob diese Coins den neuen Inhabern entzogen werden können.
Einmal mehr zeige der Fall, dass auch in diesen Bereichen des Anleger-Schutzes private Vereine wie COBIN claims im Schulterschluss mit Anwälten, Kripo und staatlichen Stellen einen Mehrwert für Betroffene schaffen. „Wir fordern daher einmal mehr, dass COBIN claims auf Basis der EU-Verbandsklage-Richtlinie als ,Sammelkläger‘ nach europäischem Zuschnitt vor Gerichten auftreten darf, damit auch in Zivilverfahren die Wahrung der Rechte von Anlegern, Konsumenten aber auch Kleinunternehmern gefördert wird“, sagt Jaindl. Die Richtlinie muss in einigen Monaten umgesetzt werden, COBIN claims strebt die Verbandsklage-Befugnis an.