Statuten-Download und Erläuterung der Vereinsstruktur
Die derzeit geltenden Statuten wurden bei der Mitgliederversammlung am 29.11.2022 beschlossen. Die Funktionsperioden aller Vereinsorgane wurden um die jeweilige Funktionsperiode verlängert.
In den Statuten sind weitreichende Compliance-Vorschriften implementiert worden, die vor allem den Wertungen der EU-RL 2020/1828 in Hinblick auf
- Unabhängigkeit des Vereins ggü. Einflüssen von Organisationen, die rechtliche oder mediale Maßnahmen gegen andere Organisationen anstreben sicherstellen sollten. Weiters sichern die Staututen die
- Unabhängigkeit des Vereins gegenüber Organisationen, die üblicherweise Interessen verfolgen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit den Vereinszielen entgegenstehen (Investmentbanken, Versicherungen, gewisse Fonds, Industrieunternehmen …). Parallel dazu werden Regelungen zur
- Vermeidung von Interessenkonflikten und Schlechterfüllung in der Arbeit für die im Schutzkreis des Vereins befindlichen Personengruppen an sich statuiert.
- Generell wurde die Höhe von Spenden mit 10 000 € pa. limitiert, der Einfluss von sonstigen „außerordentlichen Mitgliedern“ in den Entscheidungs- und Management-Prozessen des Vereins ausgeschlossen und weitreichende
- Veröffentlichungspflichten (via Homepage) und Transparenz-Vorschriften (zB Nachfrage-Recht von Teilnehmern) festgeschrieben.
- Beschränkung der Stundenvergütungen bei Arbeitsleistungen durch Vereinsorgane auf den halben Anwalts-Stundensatz und Vorgabe, dass Zeitaufwand Entgelte nur dann und im entsprechenden Umfang geleistet werden dürfen, der den Fortgang der Vereinsarbeit nicht behindert.
- Wahrung der Vorbehaltsbereiche der Rechtsanwälte, Steuerberater und anderer Berufsgruppen nach Maßgabe zulässiger Zuarbeitungs- und Hilfsleistungen.
Das Besondere an den Statuten ist, dass sie nicht nur gegenüber Teilnehmern von Aktionen eine straffe Arbeitskultur festschreiben, sondern dass sie iS der „ultra vires“-Lehre bei groben Pflichtverletzungen des Vereins an sich jedermann erlauben, sich auf die Unzulässigkeit dieser Handlungen des Vereins zu berufen. Das bedeutet, dass selbst in diesen (nie auftretenden) Situationen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine (juristische) Formel gefunden wurden, die ihnen 100 %-ige Rechtssicherheit bei allen Vereinshandlungen garantiert.
Die Mitgliederversammlung des Vereins ist der Überzeugung, dass der EU-RL 2020/1828 mit diesen Statuten nicht nur entsprochen wird, sondern dass die Regelungsmaßstäbe in einigen Bereichen übertroffen bzw. für die Praxis in einer weit größer als vorgegebenen Regelungsdichte implementiert wurden.