Arten von Mitgliedschaften für Geschädigte
Die bloße Registrierung beim Verein als Geschädigte oder Geschädigter ist immer gratis.
Registrierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer können anschließend entweder als „Förder-Mitglieder“ oder als „Teilnehmer-Mitglieder“ an konkreten Aktionen des Vereins teilnehmen. Diese Mitgliedschaften sind im Vereins-Statut (Download) verankert.
Fördermitglied: Jahresbeitrag 48 € (muss selbstständig erneuert werden, keine „automatische“ Verlängerung). Dies berechtigt zur Teilnahme an allen Aktionen des Vereins. Damit sind vorab alle Organisationskostenbeiträge des Vereins (nicht inkludiert: externe Kosten für zB. Rechtsanwälte, Gerichtsgebühren usw.) abgegolten. Weiters sind Fördermitglieder berechtigt, Vorschläge im „Online-Zivilgesellschaftsparlament“ einzubringen bzw. an Abstimmungen teilzunehmen und die Vereins-Arbeit aktiv mitzugestalten. Anmeldung hier: Link.
Teilnehmer-Mitglied: Dies berechtigt nur zur Teilnahme an einer bestimmten Aktion des Vereins. Etwaige Organisationskosten des Vereins selbst (etwa für IT, anteilige Arbeitsstunden, Sachaufwand…) werden danach anteilig auf die Teilnehmer-Mitglieder verteilt (bzw. sind durch die Beiträge der Förder-Mitglieder anteilig gedeckt).