Diffamierende Online-Bewertungen

Presseaussendung

vor 1 Jahr 3 Monate

Diffamierende Online-Bewertungen: COBIN claims startet Sammelaktion für betroffene EPU/KMU

Ersturteil in NÖ: Google haftet für herabsetzenden Kommentar in Rezension / Verein kündigt Klageaktion an

Wien (OTS) - Der gemeinnützige Verein COBIN claims startet in dem heiß umstrittenen Thema Online-Bewertungen eine Aktion für EPU und KMU. Hintergrund sind grob herabsetzende Kommentare von Internet-Usern, die sich auch (Klein-)Unternehmen nicht gefallen lassen müssen: „Anstoß der Aktion sind Beschwerden von Vereinsmitgliedern über wiederholte Untätigkeit von großen Online-Multis bei Verstößen gegen Nutzungsbedingungen, wenn User unrichtige oder abwertende Rezensionen abgeben“, erklären Obmann Oliver Jaindl und Vizebeiratsvorsitzender Severin Hammer, der als Anwalt für COBIN claims einen bekannten heimischen Datenschutz-Großschadenfall betreut hat: „Daher freut es uns, dass nun ein Urteil zweiter Instanz erging, wonach Plattform-Betreiber wie Google für die von ihnen ungeprüft veröffentlichten Rezensionen von Usern haften, wenn diese unwahr oder untergriffig sind.“

An der Sammel-Aktion können sich alle EPU/KMU beteiligen, die mit Diffamierungs-Rezensionen im Netz öffentlich ungerechtfertigt an den virtuellen Pranger gestellt wurden. „Wir gruppieren Anmeldungen voraussichtlich nach Sparten wie Gastronomie/Hotellerie, Handwerker und Freiberufler wie etwa Ärzte oder Therapeuten. Eine Teilnahme an geplanten Klage-Aktionen ist entweder via Rechtsschutz-Deckung oder in einem Selbstzahler-Modell möglich – bei genügend Anmeldungen loten wir die Möglichkeit prozessfinanzierter, größerer Sammelklagen aus“, erklären Hammer und Jaindl. Die Ansprüche richten sich gegen Online-Riesen wie Google & Co., die mit ihrer Marktmacht nicht nur KMU und EPU mit Bewertungen durch jedermann unter Druck setzen, sondern als Veröffentlichungsplattform vielfach ihrer Pflicht nicht nachkommen, dass nur wahrheitsgemäße und sachlich formulierte Inhalte publiziert werden: „Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und sachliche Kritik darf und muss immer möglich sein. Eine Grenze ist aber dann überschritten, wenn Unwahrheiten behauptet werden oder Kritik beleidigend oder rufschädigend formuliert wird.“